Das Landgericht Karlsruhe beanstandete, dass die Sparkasse in der Widerrufsbelehrung die Ausführungen zu den finanzierten Geschäften nicht entsprechend der in der Musterwiderrufsbelehrung enthaltenen Gestaltungshinweise angepasst hätte. Dies sei ausschlaggebend dafür, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei und die 14-tägige Frist zum Widerruf daher nicht in Gang gesetzt worden sei.
Das Gericht verurteilte die Sparkasse nicht nur dazu, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen. Sie muss hierauf darüber hinaus 12,25 % Zinsen zahlen. Dies begründete das Gericht damit, dass die Sparkasse nach dem Vortrag des Klägers diesen Zinssatz für Dispokredite verlangen würde und die Vorfälligkeitsentschädigung dafür verwendet hätte, Dispokredite zu gewähren.
Lassen Sie die Widerrufsbelehrung Ihres Immobilienkreditvertrages durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen - kostenlos!
Artikellink: http://darlehenswiderruf.net/2015/05/19/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-…
Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: Telefonnummer anzeigen | Fax: Telefonnummer anzeigen
München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: Telefonnummer anzeigen | Fax: Telefonnummer anzeigen
Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: Telefonnummer anzeigen | Fax: Telefonnummer anzeigen
Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: Telefonnummer anzeigen | Fax: Telefonnummer anzeigen