Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V stehen nun vor der Frage, ob sie den Totalverlust ihres investierten Vermögens klaglos hinnehmen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Anlageberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war und auch der Prospekt des Fonds nach unserer Prüfung nicht mangelfrei ist.
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am König & Cie. Produktentanker-Fonds V beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern des König & Cie. Produktentanker-Fonds V wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
- Kein Hinweis auf den Ende 2008 zusammengebrochenen Chartermarkt: Die erzielbaren Charterraten reduzierten sich in dieser Zeit innerhalb weniger Tage zum Teil auf 1/10 der noch im dritten Quartal bezahlten Raten
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung
- Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig.
- 28,4% der Anlegergelder flossen in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten) und Gründungskosten
- Keine Information über die Höhe der Vertriebskosten: 21,5% des von den Anlegern des Fonds investierten Kapitals wurden für Vertriebskosten aufgewendet.
- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds V mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben auch Sie eine Beteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds V gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
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