Direkt zum Inhalt
Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

König & Cie. Suezmax-Flottenfonds III - Tankschiffe MT Cape Balder & MT Cape Bantry


30. Januar 2014, 20:45
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Mehr als 58 Mio. € Eigenkapital investierten Anleger in den Jahren 2006 und 2007 in die beiden gebrauchten Tankschiffe des König & Cie. Suezmax-Flottenfonds III, die MT "Cape Balder" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und der MT "Cape Bantry" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG. Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds blieb weit hinter den bei den Anlegern geweckten Erwartungen zurück.

Wir vertreten zahlreiche Anleger dieses Fonds, denen zum Erwerb der Anteile durch eine in München ansässige Vermögensberatungsgesellschaft geraten wurde. Hierzu wurden die Anleger zunächst mittels eines Informationsbriefes, datierend 'München 31.10.2006' angeschrieben und auf das Fondsangebot aufmerksam gemacht.

Die Ausführungen in den Informationsbriefen zur vermeintlich gegebenen Veräußerbarkeit von "gebrauchten" Schiffsfondsanteilen stehen im Gegensatz zu den tatsächlichen Gegebenheiten und zu dem von der Rechtsprechung in diesem Punkt geforderten Inhalt der Aufklärung. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass es für derartiger Anteile eben gerade keinen funktionierenden Zweitmarkt gibt, die Veräußerung daher nur eingeschränkt möglich ist und dabei in der Regel Verluste erzielt werden. Genau darauf hätte im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung hingewiesen werden müssen. Die diesbezüglichen Angaben in den Informationsschreiben und im Prospekt sind ungenügend und irreführend.

Die Vertriebskosten belaufen sich auf weit mehr als 15%, jener vom Bundesgerichtshof formulierten Grenze, aber der ein Anleger vor der Beteiligungsentscheidung unaufgefordert über die Höhe der Vertriebsaufwendungen informiert werden muss.

Der Prospekt ist nach unserer Auffassung darüber hinaus fehlerhaft, weil er entgegen der vom Bundesgerichtshof formulierten Anforderungen für den Anleger nicht erkennen lässt, welcher Anteil des von den Anlegern investieren Kapitals werthaltig in Anschaffungs- und Herstellungskosten fließt und welcher für nicht-investive Zwecke verwendet wird.

Darüber hinaus haben wir bei der Prüfung noch weitere Prospektfehler festgestellt.

Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Anleger des König & Cie. Suezmax-Flottenfonds III.

Haben auch Sie eine Beteiligung am König & Cie. Suezmax-Flottenfonds III gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
@email

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-mt-cape-balder-und-mt-c…

Kontakt