München, den 17. Oktober 2014: Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 15.10.2014 berichtet, wurde der Geschäftsführer der Marketing Terminal GmbH wegen des Verdachts des Anlagebetruges in Untersuchungshaft genommen. Er hatte Anleger damit geworben, dass mittels Anzeigen im Internet Renditen in Höhe von bis zu 100 % der Investitionssumme erwirtschaftet würden. Hierdurch war es ihm gelungen, bis zu 10.000 Anleger mit einem Gesamtanlagevermögen von 40 Millionen Euro zu werben. Einzelne Anleger investierten sogar Beträge in Höhe von bis zu € 250.000,00 Euro. Andere empfahlen die Anlage in ihrem Bekannten- und Freundeskreis.
Das Polizeipräsidium Kempten geht inzwischen von dem größten Betrugsfall im Oberallgäu in den letzten 10 Jahren aus, ob noch Vermögenswerte vorhanden sind, ist nicht absehbar.
So verwirrend und erschreckend diese Neuigkeiten für die Betroffenen auf den ersten Blick klingen mögen, so ist doch gleichzeitig auch festzustellen, dass die Anleger nicht chancenlos dastehen. „Denn es ist davon auszugehen, dass der Geschäftsführer der Marketing Terminal GmbH über Kapitalwerte verfügt, in die zur Not vollstreckt werden kann“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Geschädigte von Kapitalanlagebetrugsdelikten vertritt. „Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf diese Gelder im Rahmen von Schadensersatzansprüchen mittels eines Eilverfahrens zuzugreifen und diese für die Anleger zu sichern.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen.