Wie die Fondsleitung ihren Anlegern kürzlich mitteilte, befindet sich der Schifffonds in finanziellen Schwierigkeiten. Die Einnahmen aus den Charters reichen nicht aus, um die Betriebskosten und die laufenden Bankverbindlichkeiten zu tilgen. Wegen der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schiffsfonds lud die Lloyd Treuhand GmbH deshalb Ende letzten Jahres ihre Anleger zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. In dieser sollte über das Restrukturierungskonzept zur Rettung des Fonds abgestimmt werden. Die Sanierung soll durch eine weitere Kapitalerhöhung seitens der Anleger erfolgen. Ob dieses Konzept den Fonds noch retten kann ist angesichts der weltweit andauernden Schifffahrtskrise mehr als fraglich.
Die Anleger der MS Virginia Schifffahrtsgesellschaft sollten einen Fachanwalt für Anlegerschutz kontaktieren, um ihre möglichen Ansprüche prüfen zu lassen. Nach unseren Erfahrungen wurden zahlreiche Schifffonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden die Beteiligungen häufig als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen. Auf die bestehenden Risiken, wie den möglichen Totalverlust, die Höhe der Weichkosten oder die Ungeeignetheit als Altersvorsorge wurde in der Regel bei den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen. Aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in derartigen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können gegen die beratende Bank, den Anlagevermittler, aber auch gegen die Initiatoren des Fonds und dessen Vertrieb gerichtet werden. Sie können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aus einer Falschberatung ergeben.
Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen, die mit zahlreichen wirtschaftlichen Risiken verbunden sind. Über diese Risiken müssen die Anleger in Beratungsgesprächen aufgeklärt werden. Als Mitunternehmer tragen die Anleger alle wirtschaftlichen Risiken, die bis zum Totalverlust ihres investierten Kapitals führen können.
Den geschädigten MS Virginia Anlegern wird geraten, ihre Ansprüche schnellstmöglich von einem auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Angesichts der drohenden Verjährung von Ansprüchen ist schnelles Handeln geboten.
Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.