So funktionieren Beihilfetarife
Beamte sind als Angestellte des Bundes oder der Länder über ihren Dienstherren versichert. Er übernimmt einen Teil der Krankheits- und Behandlungskosten. Dieser Zuschuss deckt die Kosten für eine Grundsicherung ab, die in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Wenn weiterführende Leistungen erwünscht sind wie die Unterbringung im Krankenhaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch einen Chefarzt oder eine Kostenerstattung im Zahnbereich von 80 Prozent und mehr, ist eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Diese Absicherung wird in Form von speziellen Beihilfetarifen der privaten Krankenversicherer gewährt. Da diese Beihilfetarife zwar ein hochwertiges, aber dennoch überschaubares Paket an Leistungen abdecken, sind sie im Vergleich zu normalen Krankenvollversicherungstarifen recht preiswert. Wählt man einen auf Beamtentarife spezialisierten Anbieter, liegt die Versicherungsprämie im Durchschnitt bei etwa 50 Prozent eines vergleichbaren Krankenvollversicherungstarifs. Ähnlich wie die Krankenvollversicherungstarife werden die Beihilfetarife abhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten mit Risikozuschlägen belegt, die die Kosten in die Höhe treiben können.
Beihilfe gilt auch für Familienangehörige
Verheiratete Beamte erhalten für den Ehepartner eine Beihilfe, sofern dieser ein Einkommen unterhalb der geltenden Einkommensgrenzen bezieht. Auch für Kinder wird eine Beihilfe im Rahmen bestimmter Altersgrenzen gewährt. Somit fallen für Ehepartner und Kinder zwar weitere Kosten für den privaten Ergänzungsschutz an, doch diese decken wiederum nur eine hochwertige Leistung ab und sind deshalb überschaubar. Dennoch ist bei einem Vergleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten, dass für jedes beihilfeberechtigte Familienmitglied eine eigene Versicherungsprämie anfällt. Gerade bei mehreren Kindern können sich die Kosten für einen privaten Krankenversicherungsschutz für die ganze Familie also leicht zu einem höheren Betrag addieren.
Dann ist eine GKV sinnvoll
Wenn ein Beamter aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden oder von ernsthaften Vorerkrankungen einen Risikozuschlag für seinen PKV-Tarif zahlen muss oder wenn mehrere Familienmitglieder ohne Einkommen privat zu versichern sind, können die Kosten für den privaten Schutz schnell in die Höhe gehen. In diesem Fall lohnt es sich, einen Vergleich der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse anzustellen. Zwar wird der Beitrag für Beamte in der GKV nach seinem Einkommen berechnet, so dass er auf den ersten Blick deutlich teurer sein kann als ein Beihilfetarif. Der Zuschuss des Dienstherren würde in diesem Fall also nicht zu einer Reduzierung des GKV-Versicherungsbeitrags führen, weil die GKV das Prinzip der Ausschnittsdeckung nicht kennt. Allerdings fällt bei einer gesetzlichen Krankversicherung kein Risikozuschlag aufgrund von Vorerkrankungen an, und es ist auch nicht für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag zu zahlen. Deshalb ist es letztlich eine Frage der individuellen familiären und der gesundheitlichen Situation des Beamten, ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl ist.
Alexander Vorgerd - Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de hat für Beamte folgenden Rat: „Wie bei jeder Personenversicherung, spielt der Gesundheitszustand und Vorerkrankungen eine wichtige Rolle für den Versicherungsschutz. Auch Beamte die sich privat absichern wollen, müssen Ihren Gesundheitszustand offen legen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass Beamte sich privat absichern. Bei den meisten Gesundheitsfragen werden die letzten 5 Jahre rückwirkend betrachtet und beurteilt. Jedoch gibt es einige Gesundheitsfragen bei dem der Versicherer die letzten 10 Jahre wissen möchte, z.B. stationäre Aufenthalte. Im Beratungsgespräch sollten alle Fragen mit dem Kunden besprochen werden. Stellt sich heraus, dass eine oder mehrere Fragen mit Ja beantwortet werden muss, dann empfehle ich immer eine Voranfrage beim Versicherer. Der Versicherer prüft die Erkrankung und im welchem Umfang er bereit ist diese zu versichern. Je nach Ergebnis, kann es sich für den Interessenten negativ auswirken, so dass es sich empfiehlt weiterhin gesetzlich versichert zu sein. Nachfolgend 2 Beispiele aus der Praxis:
Eine Kunde von uns möchte sich auf Grund der Verbeamtung privat absichern. Bei den Gesundheitsfragen stellt sich heraus, dass dieser eine Pollenallergie ohne asthmatische Beschwerden hat. Die Voranfrage ergab, dass er ohne Leistungseinschränkung versichert werden kann, aber einen geringen Risikozuschlag erhält. Meine Empfehlung - Angebot und Versicherungsschutz annehmen.
Ein weiterer Kunde von uns, ebenfalls Verbeamtung, möchte sich privat absichern. Allerdings hat man vor 4 Jahren Prostatakrebs diagnostiziert. Wir haben dennoch bei verschiedenen Versicherern angefragt und überwiegend das Ergebnis erhalten, dass er versicherbar sei, aber alle Erkrankungen und Behandlungen im Zusammenhang mit Prostatakrebs ausgeschlossen sind. Kein Versicherer bot für diese Erkrankung Versicherungsschutz an. Meine Empfehlung - weiterhin in der GKV versichert bleiben. Alternativ hätte der Kunde sich auch über die Beamteneröffnungsklausel privat absichern können, aber ohne den Tarifbaustein Beihilfeergänzungstarif. Gerade bei Leistungsausschlüssen sollte gut überlegt sein, ob man sich Privat absichert.“
Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung und was man als Beamter unbedingt beachten sollte, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen.net/berufsgruppen/beamte/