Anleger fragen sich nun, wie es mit ihren Beteiligungen an der POC weitergehen wird.
Die ersten beunruhigenden Nachrichten für die Anleger gab es im Januar 2013. Im Rahmen kritischer Presseberichte über die POC-Fonds wurde unter anderem in Zweifel gezogen, dass der beabsichtigte Gesellschaftszweck, die Öl- und Gasgewinnung in Kanada, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Darüber hinaus wurde in der Presse auch thematisiert, dass die Geschäftsführerin der geschäftsführenden Gesellschaften der POC Beteiligungsgesellschaften, Frau Monika Galba, möglicherweise über zweifelhafte Verbindungen zu Herrn Jürgen Hanne verfügt. Nach Recherchen der Wirtschaftswoche hat Herr Hanne Ende der 1990iger Jahre mehrere Fonds mit Immobilien aus Ostdeutschland aufgelegt und wurde im Zusammenhang mit diesen Geschäften im Jahre 2001 wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Wenige Monate nach dieser negativen Presseberichterstattung gab es auch von der POC selbst schlechte Nachrichten an die Anleger. So teilte die Geschäftsführung der POC Gesellschaften mit, dass Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien, um zukünftig die Kosten der POC finanzieren zu können.
Am 21.07.2013 kam es dann schließlich aufgrund der Empfehlung der Geschäftsführung zu einem Zusammenschluss sämtlicher POC-Beteiligungen in die COGI Ltd. Partnership als Master LP. Obwohl der von der Geschäftsführung vorgeschlagene Zusammenschluss der einzelnen Fondsgesellschaften vollzogen wurde, teilte die POC nach Auskunft von Anlegern im November 2013 mit, dass die Vorabauszahlungen weiterhin vorläufig nicht mehr gezahlt werden und, sofern die Zahlungen wieder aufgenommen werden, auch zukünftig geringer ausfallen dürften.
Ob sich nun dadurch das Totalverlustrisiko der Beteiligung der einzelnen Anleger realisiert, kann momentan nicht abschließend beantwortet werden. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht absehbar, ob die Maßnahmen, die die POC ergreifen wollte, erfolgsversprechend sind und dazu führen, dass die POC gewinnbringend arbeiten wird.
CLLB Rechtsanwälte unterstützt daher bereits Anleger der POC bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen. Darüber hinaus rät CLLB Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Vermittler prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.