- MS "Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers"
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- MS "Jacky Rickmers"
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- MS "Aruni Rickmers"
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Die in den Jahren 2004 und 2005 vertriebenen Fondsschiffe MS Saylemoon Rickmers, MS Nina Rickmers, MS Jacky Rickmers und MS Aruni Rickmers gerieten nach Auslaufen von Charterverträgen vollständig in den Sog der im Herbst 2008 beginnenden und bis heute andauernden Krise der Containerschifffahrt. Unauskömmliche Charterraten, Schwierigkeiten bei der Bedienung von Bankverbindlichkeiten, zwei "Liquiditätssicherungskonzepte" in den Jahren 2010 und 2011 - doch die Einnahmen der im Harper Petersen 1.850-Pool fahrenden vier Containerschiffe blieben auch in 2012 zu niedrig. Der im Markt für Containerschiffe angesichts einer ständig steigenden Zahl von immer größeren Schiffen und damit fortlaufenden Kapazitätsausweitung zu beobachtende Verdrängungswettbewerb, bei dem auch größere Schiffe in immer stärkerem Maße in Konkurrenz zu kleineren Schiffen treten, hat jetzt vier weitere Opfer gefordert.
Den betroffenen Anlegern, die viel Geld verloren haben, bleibt nur die Wahl, ihren individuellen Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen. Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass die Beratung der Anleger im Vorfeld der Beteiligung alles andere als optimal war. Angefangen bei der fehlenden Aufklärung über das Provisionsinteresse der beratenden Banken - von einer Volksbank haben wir positive Kenntnis von Provisionen im zweistelligen Bereich - über die fehlende Aufklärung über Risiken, die Empfehlung als Altersvorsorge bis hin zu im jeweiligen Fondsprospekt aufgeführten wichtigen Details der Beteiligungskonzepte. Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche gibt es in den allermeisten Fällen viele.
Einem Teil der guten Argumente droht zum Jahresende die Verjährung. Ursache hierfür ist, dass die Verjährung an der Kenntnis des Anlegers anknüpft, die er von Umständen hatte, die nicht dem Bild entsprachen, das in seiner Beratung von dem Fonds geweckt wurde. Überall dort, wo der Anleger erkennt, dass etwas nicht so ist, wie es in der Beratung dargestellt wurde, beginnt mit dem auf das dem Erkennen folgende Jahresende eine dreijährige Verjährungsfrist. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen der Anleger eigentlich hätte erkennen müssen, dass etwas nicht so läuft, wie es ihm in der Beratung dargestellt wurde. Punkte, über die der Anleger nicht oder falsch beraten wurde, bezüglich derer der Anleger weder Kenntnis hat, noch haben müsste, sind aber weiterhin geeignet, Schadenersatzansprüche zu begründen. Jeder einzelne Beratungsfehler (jeder Punkt, über den falsch oder nicht beraten wurde) hat also seine eigene Verjährungsfrist. Insofern kann man nicht von einer starren Verjährung der Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2012 sprechen.
Je früher allerdings Ansprüche in einem Güteverfahren oder gerichtlich geltend gemacht werden, um so mehr Argumente können für die Begründung des Schadenersatzanspruchs in Feld geführt werden. Daher ist es für betroffene Anleger der drei Atlantic-Fonds wichtig, schnell zu handeln, um sich die bestmöglichen Chancen für die Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche zu sichern.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an den Atlantic Fonds MS "Saylemoon Rickmers" und MS "Nina Rickmers", MS "Jacky Rickmers" sowie MS "Aruni Rickmers"? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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