Chronologie:
Der Kläger begab sich 2014 wegen leichter Rückenbeschwerden in die Behandlung bei der Beklagten. Dort erfolgte ein chiropraktischer Eingriff, der zu Frakturen im Bereich der Rückenwirbel führte. Der Kläger musste sich daraufhin in stationäre Behandlung begeben.
Verfahren:
Das Landgericht Mainz hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisch unfallchirurgisches Gutachten eingeholt. In diesem Gutachten bestätigt der Sachverständige mehrere ärztliche Fehlleistungen, die er teilweise als grob fehlerhaft qualifiziert. Das Landgericht hat den Parteien danach eine gütliche Einigung über eine Pauschalsumme von 60.000,- Euro vorgeschlagen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Chiropraktische Eingriffe bergen jeweils ein nicht unerhebliches Risiko. In schlimmsten Fällen drohen sogar Querschnittslähmungen, wenn diese nicht fachgerecht vorgenommen werden. Zu einem derart schwerwiegenden Schaden ist es hier nicht gekommen, so dass die vom Gericht vorgeschlagene Summe als angemessen anzusehen ist, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Anwälte Ciper & Coll. erfolgreich vor dem Landgericht Mainz
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Mainz
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Frakturen im Bereich BWK 8 und LWK 4 anlässlich chiropraktischem Eingriff, 60.000,- Euro, LG Mainz, Az.: 2 O 208/15
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