Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich in der Klinik der Beklagten einer Beckenbodenrekonstruktion. In der Folge kam es zu einem Harnwegsinfekt mit Pseudomonas aeruginosa, sowie Inkontinenzproblemen. Der Beklagten wird u.a. vorgeworfen, die zwingend erforderliche präoperative Funktionsdiagnostik nicht vorgenommen zu haben.
Verfahren:
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zu dem Vorfall ein urogynäkologisches Fachgutachten eingeholt. Im Ergebnis wurde die fehlende präoperative Diagnostik festgestellt, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich im fünfstelligem Eurobereich vorschlug.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Gericht wies darauf hin, dass es keine Unterlagen in der Behandlungsdokumentation gebe, die eine entsprechende Aufklärung der Patientin bestätigte. Für die Aufklärung trägt grundsätzlich die Behandlerseite die Beweispflicht, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht fest.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Nürnberg-Fürth
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Belastungs- und Dranginkontinenz nach Beckenbodenrekonstruktion, LG Nürnberg-Fürth, Az.: 4 O 8521/15
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