Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Für die betroffenen Patienten stellt sich die Frage, gegen wen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.
Ansprüche gegen den Hersteller Ranier Technology Ltd.
In Betracht kommen zunächst Ansprüche gegen den britischen Hersteller Ranier Technology Ltd., der allerdings insolvent ist. Hier stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung existiert bzw. eingreift.
Ansprüche gegen Klinikum und Ärzte
Darüber hinausgehend können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Klinikum und die behandelnden Ärzte bestehen. Werden fehlerhafte Bandscheibenprothesen eingesetzt, kommt insbesondere eine Haftung der behandelnden Ärzte und des Krankenhauses unter dem Gesichtspunkt des Behandlungsfehlers in Betracht.
Wir beraten betroffene Patienten gern in einem ersten unverbindlichen persönlichen oder telefonischen Gespräch. Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann unter der Tel.-Nr. 0421-246850. Anmeldungen zu persönlichen Terminen können gerne auch auf unserer Homepage oder per Email (@email) vorgenommen werden.
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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
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