Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Aufgabe, diese Einwirkungen am Arbeitsplatz durch die Zusammenarbeit von technischen und medizinischen Experten so gut wie möglich zu verhindern. Paragraph 3 der Berufskrankheiten-Verordnung bietet die rechtliche Grundlage zu vielfältigen Maßnahmen am Arbeitsplatz, um das Eintreten von Berufskrankheiten zu verhindern.
Die DGUV hat jetzt die Empfehlung für die Begutachtung obstruktiver Atemwegserkrankungen aktualisiert. Die Neuauflage der "Reichenhaller Empfehlung" betrifft vor allem folgende Erkrankungen: chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Berufsasthma (wie das "Bäckerasthma") sowie in bestimmten Fällen die Rhinopathie. Sie können durch eine Vielzahl von Stoffen verursacht werden, die im Arbeitsleben vorkommen. Die Empfehlung fasst den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zusammen, der bei der Begutachtung dieser Berufskrankheiten zu berücksichtigen ist.
Denn die Beurteilung ob eine Krankheit arbeitsbedingt oder durch den Beruf verschlimmert wird, ist häufig nicht einfach. Gutachter und Unfallversicherungsträger müssen sich für die Beurteilung am aktuellen Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse orientieren. Die Einschätzung, ob eine Krankheit berufsbedingt ist, kann erheblichen Einfluss auf die rechtliche Ermittlung und Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) haben.
Sollten Sie Fragen zu Berufskrankheiten oder Erwerbsminderung haben, sprechen Sie uns an. Unsere Kanzlei ist auf solche Fälle spezialisiert.
Hier geht es zur aktuellen Reichenhaller Empfehlung: http://www.ra-ebener-siebold.de/homepage/neuigkeiten/obstruktive-atemwe…
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