Starke Betreuer - Starke Jugendliche
Die Hilfe zur Erziehung für Jugendliche in unserer Wohngemeinschaft verbindet Erziehung (Verhandlung), Förderung und Hilfe. Wir beachten und gewährleisten neben den Grundrechten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtungen die sich aus dem Positionspapier des LJA Rheinland „Pädagogik und Zwang“ ergeben.
Das Recht auf Erziehung (§ 1 SGB VIII), sowie das Recht junger Menschen auf Freiheit, die Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen (§ 9 SGB VIII) und die Achtung und Berücksichtigung der von den Personensorgeberechtigten bestimmten Grundrichtung der Erziehung und damit das Gebot der Zusammenarbeit mit den Eltern (§ 9 und 37 SGB VIII) bestimmen die Grundsätze unseres Erziehungsangebotes.
Das pädagogische Handeln der GJD orientiert sich an:
- Diabetologischen Richtlinien in enger Zusammenarbeit mit einem Diabetologen
- Case-Management als Verfahren zur Verselbstständigung und zur Alltagsbewältigung
- Verhaltenstherapeutischen und systemischen Ansätzen
- Psychodynamischen Erklärungsmodellen
- Modernen Erkenntnissen aus der Gehirn- und Traumaforschung und der Psychodiabetologie
- Lebensfreude und Humor
Jenseits der Lehrbuchpädagogik / -psychologie ist die Persönlichkeit des Betreuers mit seinen Kompetenzen und seiner Berufs- und Lebenserfahrung unser größtes Kapital.
Die eigenverantwortliche Bewältigung des Lebensalltages und die Erfolge in der Diabetesführung sind nur durch starke Partner an der Seite des Jugendlichen möglich.
Die MitarbeiterInnen der Gesellschaft für junge Diabetiker „leben“ diesen Anspruch und verpflichten sich, entsprechend unseres Leitbildes im pädagogischen Alltag zu handeln.
Aufnahmekriterien und Kostenträger
Auf der Grundlage der §§27, 34, und 35 SGB VIII nehmen wir in unsere Wohngemeinschaft in der Regel max. 9 diabetische Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 12 und 18 Jahren auf. Um die Fixierung auf eine Krankheit möglichst und tunlichst zu vermeiden, steht unser Haus in kleinem Umfang auch Nichtdiabetikern offen.
Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen von Hilfe zur Erziehung über das örtliche Jugendamt. Sorgeberechtigte wenden sich hierzu bitte an das für sie zuständige örtliche Jugendamt zwecks entsprechender Antragstellung.
Die Hilfegewährung erfolgt nach §§ 34, 35 oder 41 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
Es besteht eine Mitwirkungspflicht für die jungen Menschen und die Eltern bei Inanspruchnahme der Hilfe. Sie müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Erfolg der Maßnahme aktiv mitarbeiten. (§ 36 SGB VIII)
Wir schließen in der Regel zunächst keine Indikation aus, sehen unsere Grenzen jedoch bei:
- Schwerer körperlicher und /oder geistiger Behinderung
- Psychotischer Erkrankung
- Akuter stoffgebundener Drogenabhängigkeit
- Gewalttätern
- Akut Suizidgefährdete
Lage
Die Stadt Radevormwald mit zurzeit knapp 25.000 Einwohnern gehört zum Kreis Gummersbach und befindet sich im Städtedreieck Remscheid, Wuppertal und Hückeswagen. Die Autobahnanbindungen A1, Dortmund/Köln bzw. die A46 (Wuppertaler Nordkreuz) sind mit dem Pkw in ca. 10 Minuten erreichbar.
Unsere Wohngemeinschaft befindet sich in unmittelbarer Nähe vom Marktplatz der Stadt Radevormwald.