Stoff-Kennzeichnung: ab Dezember gilt GHS-Verordnung
2010 ist das Chemikalien-Superjahr! Zum 1. Dezember 2010 endet die erste wichtige Übergangsfrist für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen. Was die Neuerungen aufgrund der GHS-Verordnung für die verschiedenen Hersteller und Anwender von chemischen Erzeugnissen bedeuten, wird in den umfangreichen Infoseiten unter www.kroschke.eu in der Rubrik „Wir informieren“ erläutert. Darüber hinaus erläutern die Seiten die neuen Kennzeichnungsvorschriften und beschreiben, welche Bedeutung die GHS-/CLP-Verordnung für den betrieblichen Arbeitsschutz hat.
Standardetiketten gemäß GHS-Verordnung: heute bestellt – morgen da
Kroschke hat eine große Auswahl an Aufklebern entwickelt, die für unterschiedliche Anwendungsbereiche verwendet werden können: Etiketten für Lösungsmittel auf selbstklebender Folie zum Selbstbeschriften, Aufkleber für Heizöl, Dieselkraftstoff und Benzin auf laminatgeschützter, lösemittelbeständiger Folie, Etiketten für Laborsubstanzen auf selbstklebender Folie und einzelne selbstklebende GHS-Symbole in verschiedenen Formaten und Materialien. Damit diese neuen Kennzeichen fristgerecht von Unternehmen eingesetzt werden können, liefert Kroschke diese Standardetiketten innerhalb von 24 Stunden aus.
Gestaltungs- und Druckservice für individuelle GHS-Symbole
Für die vielen individuellen Anwendungen von chemischen Stoffen bietet der Hersteller einen kompletten Gestaltungs- und Druckservice schon für Kleinstmengen an. Kroschke produziert Etiketten in sämtlichen Formaten, Materialien und selbstverständlich mit den gewünschten GHS-Symbolen, Sprachen und Textvorgaben. Das Unternehmen arbeitet seit über 50 Jahren mit verschiedenen Druckverfahren. Diese langjährige Erfahrung fließt in die Gestaltung mit ein und sorgt für eine hohe Qualität der Druckerzeugnisse.
Unternehmen finden die Infoseiten unter www.kroschke.eu in der Rubrik „Wir informieren“. Die Produkte können im Onlineshop im Sortiment Kennzeichnung bestellt werden.