Fast eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung zieht dotBERLIN damit Bilanz, wie sich die DSGVO auf die Verwaltung von Kundendaten auswirkt. Im Bericht ist festgehalten, wie häufig Anfragen auf Herausgabe personenbezogener Daten aufgrund der DSGVO eingegangen sind und wie häufig diese rechtmäßig bzw. nicht rechtmäßig waren. „Mit .berlin sind wir für einen Teil der Internet-Infrastruktur verantwortlich“, erläutert dotBERLIN-Geschäftsführer Dirk Krischenowski, „deshalb ist es uns wichtig, transparent zu machen, wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen.“ Das Ergebnis: 2018 erhielt dotBERLIN insgesamt fünf Auskunftsersuchen – wobei sich alle fünf auf die DSGVO bezogen. In vier Fällen wurde Auskunft erteilt.
Vor der DSGVO waren die Betreiber von Domain-Endungen von der Internet-Verwaltungsorganisation ICANN vertraglich verpflichtet, personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern über das WHOIS zu veröffentlichen. Seit Wirksamwerden der Verordnung werden keine personenbezogenen Daten von Domains mehr öffentlich gemacht. Wer Auskunft über den Inhaber einer .berlin-Domain möchte, muss eine Anfrage stellen. Das Verhältnis von nur fünf Anfragen bei rund 50.000 registrierten .berlin-Adressen zeigt allerdings, dass der Bedarf an der Herausgabe personenbezogener Daten sehr moderat ist.
Neben den Auskunftsersuchen macht dotBERLIN transparent, wie häufig .berlin-Internetadressen missbräuchlich genutzt und welche Maßnahmen anschließend ergriffen wurden: 2018 traten lediglich sechs Fälle von Domain-Missbrauch auf – wobei es sich in zwei Fällen um Phishing und in vier Fällen um Spam handelte. Die geringe Zahl der Missbrauchsfälle führt dotBERLIN zum einen auf ihr aktives Monitoring und schnelles Eingreifen zurück; zum anderen werden .berlin-Adressen zu einem vergleichsweise hohen Preis registriert, der für missbräuchliche Nutzer uninteressant ist.
Den vollständigen Transparenzbericht von dotBERLIN finden Sie zum Download unter https://dot.berlin/transparenzbericht.