Die für den Musikautorenpreis der GEMA nominierten Künstler stehen für die gesamte Bandbreite des musikalischen Schaffens in Deutschland. Ohne diese Komponisten und Textdichter gäbe es die Kunstform Musik ebenso wenig wie die mit ihr verbundenen Wertschöpfungsketten. Zu den wichtigen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit, für die wir sorgen müssen, gehört mehr denn je ein wirksames Urheberrecht!“
Kulturstaatsminister Bernd Neumann weiter: „Vorgestern hat die Bundeskanzlerin die ‚Content Allianz’, in der sich alle bedeutenden Inhalteanbieter zusammengeschlossen haben, zu einem Gespräch empfangen. Dieses Treffen unterstreicht die große Bedeutung, die die Bundeskanzlerin dem Thema Geistiges Eigentum und Urheberrecht im digitalen Zeitalter beimisst. Das Urheberrecht muss ein Schutzinstrument der Kreativen bleiben und darf nicht in ein Verbraucherrecht umgedeutet werden. Nur so wird es auch in Zukunft möglich sein, von kreativer Arbeit zu leben und kulturelle Werte auf professionellem Niveau zu schaffen. Das Thema muss auf der politischen Agenda bleiben.“
Kulturstaatsminister Bernd Neumann ist Schirmherr des GEMA-Musikautorenpreises. Seit 2009 wird der Preis unter dem Motto „Autoren ehren Autoren“ jährlich in zehn Kategorien vergeben. Die Bandbreite reicht von Rock/Pop über Hip-Hop bis hin zu zeitgenössischer Sinfonik und Kunstlied. Geehrt werden Komponisten und Textdichter, die oftmals - anders als die ausübenden Künstler - nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen. Eine unabhängige Fachjury bestimmt die diesjährigen Preisträger in zehn Kategorien.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.musikautorenpreis.de