Berlin, 24.08.2015 „Sicherheitslücken in der Software des verbreiteten Routers FritzBox des Herstellers AVM.“ Viele Kunden, die zu Hause einen Internetanschluss und einen solchen Router haben, haben diese in den Medien erschienene Meldung entweder nicht gesehen oder nach dem Motto ignoriert, dass es schon gut gehen und jemand anderes treffen wird.
Eine Familie aus Sachsen hat es nun erwischt und sie sollte für einen Monat eine Telefonrechnung von über € 8.000,00 begleichen, statt wie sonst regelmäßig € 60,00. Laut Einzelverbindungsnachweis seien ein ganzes Wochenende Sonderrufnummern in der Karibik angerufen worden. Die Familie beteuert, keine solchen Gespräche geführt zu haben.
Letztlich hat sich herausgestellt, dass wohl der Router der Familie gehackt worden ist. An einigen Routern gab es Sicherheitslücken, die es Kriminellen ermöglichte, den Router fernzusteuern und Auslandsanrufe zu simulieren bzw. auszulösen. Derartige organisierte Computerkriminalität wird in letzter Zeit zu einem immer größeren Problem. Schnell tauchen so mehrere Hundert oder gar Tausend Euro zusätzlich auf der Rechnung auf, die der Kunde verständlicher Weise nicht zahlen muss.
Erwischt es einen, so stellt sich die Frage, ob man die Rechnung zahlen muss. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Telefonkunden, eine Strafanzeige zu erstatten.
Die Frage, ob die hohe Telefonrechnung vom Endkunden beglichen werden muss, ist allerdings keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Frage. Das Telekommunikationsgesetz regelt insoweit, dass ein Telefonanbieter keinen Anspruch auf ein Entgelt hat, wenn dem Anschlussinhaber die Inanspruchnahme nicht zugerechnet werden kann und er dies nachweist. Dieser Nachweis ist nicht unbedingt einfach. Auch ist zu fragen, ob und welche Maßnahmen ein Anschlussinhaber zum Schutz vor einer solchen missbräuchlichen Verwendung treffen seines Anschlusses treffen musste. Musste er sein Netzwerk durch ein persönliches Passwort schützen? Welche Anforderungen sind an ein solches Passwort zu stellen? Muss ein Router bei längerer Abwesenheit abgeschaltet werden? Dies sind einige der vielen juristischen Fragen, die sich in einem solchen Fall stellen.
Rechtsanwalt Bombosch hält es aufgrund der Komplexität der juristischen Fragen für sinnvoll, in einem solchen Fall einen versierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der mit der Rechtsprechung zu solchen Fällen vertraut ist.
Der Familie aus Sachsen ist es so letztlich gelungen, ihren Telefonanbieter zu einem kulanzweisen Verzicht der behaupteten Forderung zu bewegen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: @email Web: www.cllb.de