„Das russische Parlament (Staatsduma) hat am 11. Juni 2013 ein föderales Gesetz gegen ‚Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen‘ beschlossen. Durch das Gesetz drohen russischen Personen bei Weitergabe von Informationen, öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldstrafen in Höhe von bis zu 1 Mio. Rubel und Ausländern bis zu 100.000 Rubel oder bis zu 15 Tage Haft oder die Ausweisung aus der Russischen Föderation.
Über das Gesetz ist der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages zutiefst besorgt. Objektive Berichterstattung über Homosexualität wird praktisch unmöglich gemacht. Damit werden Homosexuelle noch weiter an den Rand der russischen Gesellschaft gedrängt und die Presse- und Meinungsfreiheit noch weiter eingeschränkt.
Der Ausschuss appelliert an Präsident Putin, es nicht zu unterzeichnen. Russland verstößt mit dem Gesetz gegen internationale Verpflichtungen zum Schutz seiner Bürger vor Diskriminierung, darunter auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die Russland ratifiziert hat.
Die russische Regierung muss dafür sorgen, dass jeder Mensch in Russland frei von Verfolgung und Diskriminierung leben kann. Die Würde des Einzelnen muss geschützt werden. Es ist Aufgabe der Regierung, gegen homophobe Stimmungen in der russischen Gesellschaft vorzugehen. Die bewusste Diskriminierung und Stigmatisierung von Schwulen und Lesben hat in einer modernen Gesellschaft keinen Platz.“