Nachdem die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zuletzt 2014 geprüft wurde, findet am 5. und 6. September 2022 eine erneute Staatenberichtsprüfung statt. Dann wird die Delegation der Bundesregierung, geführt von Margit Gottstein (BMFSFJ), vor dem UN-Kinderrechteausschuss Auskunft über die Aktivitäten erteilen, die Deutschland unternommen hat, um Kinderrechte in Deutschland zu stärken. Zusammen mit anderen deutschen Kinderrechtsorganisationen, dem Netzwerk Kinderrechte und der unabhängigen Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte vertritt das KRF die Zivilgesellschaft und begleitet die Prüfung vor Ort.
Das KRF evaluiert den Bericht der Bundesregierung im Hinblick auf die Erkenntnisse aus der hauseigenen bundesweiten Ombudsstelle für Kinderrechte. Eine der zentralen Fragen für das KRF ist, inwiefern das Recht auf Gesundheit in Deutschland geschützt und gestärkt wird – vor allem angesichts aktueller Krisen. Dazu gehört auch die Frage, wie Angebote von Kinderrechtsorganisationen, die dieses Problem auffangen sollen, seitens der Bundesregierung unterstützt werden. Denn in der Ombudsstelle für Kinderrechte haben sich die Anfragen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Die meisten der Anfragen entstammen dem Bereich „Recht auf Gesundheit“ und drehen sich um die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Üwen Ergün, Vorsitzender der Geschäftsführung und Gründer des KRF, fordert deshalb: „Ziel und Leitlinie der Politik und Einrichtungen müssen sein, dass die Hilfen für Kinder und Jugendliche nicht nur in Notsituationen unterstützen, sondern in vielfältigen Lebensbereichen junger Menschen präsent sind. Dafür benötigen sie aber die Unterstützung politischer und zivilgesellschaftlicher Akteure, die bisher noch zu wenig Beachtung und Mittel zur Verfügung stellen.“
Das KRF und die anderen Organisationen stehen für Pressegespräche und Fototermine während des Prüfverfahrens in Genf und telefonisch gerne zur Verfügung (Deutsch und Englisch) –Pressestatements und Kontaktinformationen siehe Anhang.
Zeit: Montag, 5. September, 13 bis 14 Uhr und Dienstag, 6. September 9 bis 10 Uhr (jeweils vor der Cafeteria im Palais Wilson, 52, rue des Pâquis, CH-1201 Geneva).
Nach der Anhörung in Genf wird der UN-Ausschuss Ende September Stellung zur Prüfung nehmen und der Bundesregierung Empfehlungen zur besseren Verwirklichung der Kinderrechte geben.