Chronologie:
Die Klägerin begab sich in die Praxis des Beklagten zwecks Arthroskopie des rechten Knies. Behandlungsfehlerhaft wurde aber das linke Knie operiert, das insbesondere keinen Meniskusschaden aufwies.
Verfahren:
Das Landgericht Regensburg hat den Vorfall mittels eines fachorthopädischen unfallchirurgischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der Gutachter konstatierte im Ergebnis, dass das falsche Knie operiert wurde. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über 9.000,- Euro vor. Darüber hinaus muss der Beklagte natürlich auch noch die anteiligen Verfahrenskosten zahlen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bemerkenswert ist in dieser Sache u.a., dass der Versicherer des Beklagten, die Bayerische Versicherungskammer, trotz der eindeutigen Sachlage nicht vorgerichtlich regulieren wollte. Die Zusatzkosten gehen nun zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft, stellen Rechtsanwältin Irene Rist und Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM heraus.