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"Buttonlösung" ab 01.08.2012: Online-Rechtler befürchtet weiteren Hemmschuh für die digitale Wirtschaft


29. Mai 2012, 17:35
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Am 16.05.2012 veröffentlichte der Gesetzgeber das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet. Mit diesem Gesetz sollen Verbraucher besser davor geschützt werden, ungewollt in kostenpflichtige Verträge gelockt zu werden. Experten beurteilen diese neuerlichen Verpflichtungen für Online-Händler jedoch kritisch:

„Was Verbraucher freut, hat einen erheblichen Umsetzungsbedarf für Unternehmer zur Folge, die in Telemedien kostenpflichtige Leistungen anbieten. Nicht nur klassische Onlineshop-Betreiber sind in der Pflicht. Immer, wenn kostenpflichtige Verträge mit Verbrauchern über Telemedien geschlossen werden können, ist das neue Gesetz zu beachten", so Rechtsanwalt Erik Wachter, Fachanwalt für Informationstechnologierecht in der Kieler Rechtsanwaltskanzlei SDP STRUNK DIRKS + PARTNER.

Das Gesetz enthält zahlreiche neue Vorgaben, wie der Bestellvorgang zukünftig auszusehen hat. Künftig sollen zahlungspflichtige Verträge nur zustande kommen, wenn der Verbraucher die Zahlungspflicht durch einen deutlich beschrifteten Button bestätigt.

„Vor allem „klassische“ Onlinehändler haben die Vorgaben teilweise schon umgesetzt. Wir sehen jedoch noch erheblichen Nachholbedarf vor allem bei Dienstleistungsanbietern und im mobilen Bereich. Auch Anbieter von kostenpflichtigen Mitgliedschaften in Portalen und Anbieter von über Telemedien vertriebenen Dienstleistungen müssen die Regelungen genauso umsetzen wie Anbieter von kostenpflichtigen Inhalten, die über Social-Media-Networks oder durch Apps für Smartphones vertrieben werden“, so Rechtsanwalt Wachter.

Der Experte weiter: „Damit wird der Onlinehandel zu Lasten seriöser Händler wieder ein Stück komplexer. Schon heute gibt es eine zu beachtende Fülle von sich häufig ändernden Vorschriften im Online-Handel, dass Unternehmer mit den Änderungen kaum noch nachkommen.“ Vorgaben müssen bis 01.08.2012 umgesetzt werden

„Der Grundgedanke des Verbraucherschutzes ist begrüßenswert. Jedoch Abzockern das Handwerk mit einem Gesetz zu legen, das alle ehrlichen Händler belastet, erscheint zweifelhaft“, übt Wachter Kritik am Gesetzgeber:

„Zur Eindämmung von Kostenfallen hätte die richtige Anwendung der bestehenden Gesetze auch ausgereicht. Dennoch sind nun alle Anbieter von kostenpflichtigen Leistungen in Telemedien gezwungen, die neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Ansonsten drohen unnötige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.“

Verantwortlich für den Inhalt:
SDP STRUNK DIRKS + PARTNER Rechtsanwälte Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel http://www.sdplegal.de/web/?page_id=142

Für Interviewanfragen steht Ihnen RA Wachter unter 0431 530 13 207 zur Verfügung.

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Bildmaterial zu dieser Presseinformation ist verfügbar unter:
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Bildtext:
"Erik Wachter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht in der Kieler Rechtsanwaltskanzlei SDP STRUNK DIRKS + PARTNER (Foto: Kock)".

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