Eine Lösung bietet Podewils auf www.widerrufs-recht.de an: "Wir empfehlen die Widerspruchsbelehrungen der abgeschlossenen Lebensversicherung zu prüfen!" Nach aktuellen Urteilen des BGH und vieler Obergerichte sind zahlreiche Widerspruchsbelehrungen unwirksam. Podewils: "Die Verträge können komplett rückabgewickelt werden. Die Versicherungen müssen ihre Kunden, als seien die Verträge niemals abgeschlossen worden!" Das heißt, es gibt nicht nur die komplette Einlagesumme zurück, sondern zusätzlich auch eine angemessene Verzinsung.
Podewils rät Kunden von Lebensversicherungen, einen Ausstieg gerade in aktueller Zeit zu prüfen. Die aktuelle Rechtslage ist gut und die Versicherungen haben wegen der aktuellen Niedrigszinsphase erhebliche Probleme, interessante Renditen zu erwirtschaften. Ein wichtiges Detail aus der aktuellen Rechtsprechung: Auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen kann der Widerspruch erklärt werden. Dann müssen Versicherungsunternehmen zusätzlich zu dem bereits gezahlten Rückkaufswert noch einen Nachschlag zahlen.
Mehr Informationen: http://www.widerrufs-recht.de/widerruf-von-lebensversicherungen
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