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Agentur

LG Bautzen verurteilt Finanzierungsberater der Bausparkasse Mainz zu Schadensersatz wegen Falschberatung


25. März 2013, 16:06
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Ein Mandant der Kanzlei Reime hatte 2008 umschulden wollen und sich dazu an einen Finanzierungsberater der Bausparkasse Mainz gewendet. Es wurde ein Darlehen in Höhe von 86.000 Euro aufgenommen, das durch einen Bausparvertrag getilgt werden sollte. Die Darlehenssumme wurde unter den verschiedenen Altschuldnern aufgeteilt, ein Restbetrag in Höhe von 30.000 Euro wurde auf Anraten des Beraters in eine Anlage bei der Integro Capital Partners LTD investiert. Er selbst habe hier für sich und seinen Vater viel Geld investiert, so ein Vertrauen schaffendes Argument des Beraters. Es erfolgte weder eine Plausibilitätsüberprüfung noch Risikohinweise irgendeiner Art oder der Nachweis einer Einlagensicherung.

Rechtsanwalt Reime: "Hätte mein Mandant auch nur im Ansatz geahnt, dass mit der Anlage ein Risiko verbunden gewesen sein könnte, dann hätte er das Geld hier nicht investiert. Man vertraute dem Finanzierungsberater einer örtlichen Bausparkasse.

2010 ging dann alles ganz schnell: Mit Oliver Ehrenberg wurde der Integro-Initiator wegen Betrugs zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Geld aus der verbleibenden Masse konnte dem Anleger nicht zukommen, da weder der Kläger noch seine Ehefrau in den Geschädigtenlisten auftauchten. Der Mandantschaft von Jens Reime blieb kein anderer Weg als die Klage vor dem Landgericht Bautzen.

"Eigentlich", so Rechtsanwalt Reime, "hatte mein Mandant nur umschulden wollen und dazu 56.000 Euro benötigt - ihm wurden aber weitere 30.000 Euro völlig unnötiger Weise aufgeschwatzt, um dieses Geld in ein höchst gefährliches Finanzmarktprodukt zu stecken, für das es keinerlei Sicherheit, sondern nur ein deutlich erkennbares Gefahrenpotential gab!" Reime weiter: "Eine klarere Falschberatung habe ich in meiner Anwaltslaufbahn noch nicht erlebt!"

So sah es dann auch voll umfänglich das Landgericht Bautzen und verurteilte den Finanzierungsberater der Bausparkasse Mainz zu Schadensersatz in Höhe von knapp 80.000 und zur Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1880,20 Euro.

LG Bautzen, AZ 2 O 106/11

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