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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

Lloyd Fonds 87: erneuter Prozesserfolg gegen comdirect bank


09. Februar 2016, 11:43
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Mandant von Nittel & Minderjahn wird voller Schadensersatz wegen Empfehlung der Lloyd Fonds Best of Shipping zugesprochen

08.02.2016 - Mit Urteil vom 01.12.2015 hat das Landgericht Itzehoe einem Kunden der ehemaligen comdirect private finance AG (heute comdirect bank) Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen.

Der Berater hatte dem Familienvater im Jahre 2008 eine Beteiligung an dem Dachfonds Best of Shipping (Erste Lloyd TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG, wir berichteten schon hier) des Emissionshauses Lloyd empfohlen. Auf das Beratungsangebot seiner Bank, der comdirect, ging der Anleger ein. Vorab hatte er klargestellt, dass er und seine Gattin keine Aktien mehr im Depot haben wollten, weil diese ihnen zwischenzeitlich durch die Wertschwankungen als zu risikoreich erschienen.

Obwohl der Berater lediglich eine mittlere Risikobereitschaft sowie moderate Renditewünsche notierte, empfahl er dem Anleger die Zeichnung einer Schiffsbeteiligung. Er gab ihm einen Flyer mit.

Im Folgetermin wurde dann nochmals über die Beteiligung gesprochen. Von selbst nannte der Berater keine wesentlichen Risiken. Allerdings erklärte er auf Nachfrage, dass etwaige Risiken des Fonds durch die Streuung auf ganz viele Schiffsbeteiligungen erheblich minimiert seien. Schiffe seien von Börsenturbulenzen weitgehend unabhängig. Den Emissionsprospekt erhielt der Kläger erst an diesem Tage, an dem er auch die Beteiligung zeichnete.

In der Beweisaufnahme zeigte sich dann, dass der Berater keine Erinnerung mehr an den Vorgang hatte. Hingegen sah das Gericht danach als erwiesen an, dass keineswegs davon auszugehen sei, der Anleger hätte den Prospekt schon Wochen vorher bekommen. Genau das sollte aber ein Formular, dass die comdirect damals verwandte, belegen. Auch sollte sich daraus ergeben, dass dem Kunden sehr wohl die vielen Risiken (es handelt sich zudem auch noch um einen blind pool, bei dem die konkret zu erwerbenden Beteiligungen gar nicht feststanden!) erklärt worden seien. Der von Rechtsanwalt Michael Minderjahn vertretene Anleger konnte so belegen, dass ihm gar nicht bewusst war, um wie vieles die Beteiligung gefährlicher ist als die Aktien, denen er nicht mehr traute.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Artikellink: http://www.kapitalanlagerecht.net/2016/02/erneuter-prozesserfolg-gegen-…

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