Für viele Anleger des Fonds besteht nur die Alternative, dem Verlust ihres Kapitals zuzusehen oder gutes dem schlechten Geld hinterherzuwerfen. Denn ob die geforderten Nachschüsse eine nachhaltige Lösung der Probleme ermöglichen, ist angesichts der trostlosen Lage auf den Schifffahrtsmärkten zweifelhaft.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen: 10 Jahre taggenau
Nur noch jene Anleger, bei denen der Zeichnungstermin noch keine 10 Jahre zurückliegt haben eine Chance, Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen die Berater, beratenden Banken und Sparkassen und - nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs - die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen. Ist die 10-Jahresfrist erst einmal verstrichen, lassen sich Schadenersatzansprüche nicht mehr durchsetzen.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des MPC Fonds MS "Santa-R Schiffe" GmbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.
- Nur 41% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition, der Rest in Dienstleistungsvergütungen, Vertriebsprovisionen und Zinsen. Damit war eine Rentabilität des Fonds von Anfang an äußerst fraglich.
- 24% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen
- Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen
- Unzureichende Hinweise auf die hohen Risiken einer Schiffsfondsanlage
- Prospektfehler
Anleger des MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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