Wie dem Kläger aber nach dessen Vorbringen nicht mitgeteilt worden war, handele es sich bei den Kapitalanlagen um riskante Anlageformen, die das Risiko des Totalverlustes beinhalten. Hierüber hätte die Beraterin aufklären müssen. Stattdessen spielte sie, wie das Urteil feststellt, die Risiken herunter. Da somit die Beratung fehlerhaft war, haftet die Beratungsgesellschaft, die sich das Handeln der Beraterin zurechnen lassen muss, nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München I auf Schadensersatz.
Neben der Anlagesumme muss die Beklagte auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. an den Kläger bezahlen.
„Das Urteil ist ein weiterer Schritt für die Anleger der Multi Advisor Fund I GbR zur Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern“, erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren vor dem Landgericht München I für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut hat.
Anleger der Multi Advisor Funds I GbR und der Max Sutor OHG sollten daher ebenfalls etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen.
CLLB Rechtsanwälte
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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.