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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Nordcapital Bulkerflotte 1 / Conti Selenit und Conti Saphir


07. Februar 2011, 17:28
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Anleger fürchten Totalverlust: CLLB Rechtsanwälte empfehlen rasches Handeln

Berlin, 07.02.2011 Lange galten Schiffsfonds als steuerlich sehr günstige Geldanlage, dann kam die Wirtschaftskrise und mit ihr die Krise in der Handelsschifffahrt. Jetzt könnte es die Anleger des Fonds Bulkerflotte 1 von Nordcapital und die Anleger der Conti Fonds Saphir und Selenit treffen.

Die Gefahr droht aufgrund eines Insolvenzantrags der Reederei KOREA LINE, den diese Ende Januar beim Central District Court in Seoul eingereicht hat. KOREA LINK ist der zweitgrößte koreanische Betreiber von Massengutfrachtern, sogenannten Bulkern. An diese Reederei haben die Fonds Schiffe verchartert, berichtete die Financial Times Deutschland in ihrer Ausgabe vom 27.01.2011.

Aufgrund des Insolvenzantrags steht zu befürchten, dass die KOREA LINK ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Fonds nicht mehr nachkommt. Die ausbleibenden Charterraten könnten dazu führen, dass die Fonds ihrerseits die Bankdarlehen zur Schiffsfinanzierung nicht mehr bedienen können. Konsequenz für die Anleger könnte schlimmsten Falls ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals sein. Besonders kritisch wäre dies für den Nordcapital Fonds, da dieser gleich mehrere Schiffe an diese Reederei vercharterte. Auch wenn die Schiffe nunmehr kurzfristig anderweitig verchartert werden könnten, dürfte dies die Fonds in Schwierigkeiten bringen, da die Frachtraten in Neucharterverträgen als Folge von Überkapazitäten und Wirtschaftskrise teilweise um über 90 % gesunken sind.

Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich unabhängig vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens die Einholung rechtlicher Beratung. Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Berater in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben. Weitere Ansatzpunkte für Schadensersatzanprüche, die auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung gerichtet sind, könnten unter Umständen an die Berater geflossene, aber dem Anleger verschwiegene Provisionen (sogenannte Kickbacks) bilden.

Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: @email Web: www.cllb.de

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