Wie die Treuhandgesellschaft in ihrem Schreiben vom 28.08.2012 erklärt, werden die Gesellschafter der MS Santa-B zur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen von 4,41 % an die MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG zurückzuzahlen. Alternativ bittet die Geschäftsführung des Fonds um eine Kapitalerhöhung in Höhe von 12 % bezogen auf die Nominalhöhe. In dem Schreiben legt die TVP dar, dass es der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nicht gelungen ist, für „auskömmliche Einnahmen“ zu sorgen. Als Ursache hierfür benennt sie den nicht „berechenbaren Markteinbruch in der zweiten Hälfte des Jahres 2011“.
Um die fehlenden Einnahmen zu akquirieren, fordert die TVP daher die Anleger auf, ihr Kapital zu erhöhen. Hierbei weist sie auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme hin: „Ohne die Einbringung von Neukapital werden die Schiffsgesellschaften voraussichtlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten.“
Der TVP ist wohl die Problematik der Vorgehensweise bewusst, sodass sie für den 10. September 2012 zu einer Informationsveranstaltung im Congress Center Hamburg lädt.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird an dieser Veranstaltung stellvertretend für ihre Mandanten teilnehmen. „Denn nach unserer Einschätzung ist das Sanierungskonzept und die Maßnahme der Kapitalerhöhung keinesfalls ausreichend begründet“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Insbesondere ist fraglich, wie es der Fondsgeschäftsführung gelingen will, die Schiffe wieder in ruhige Gewässer zu führen, obwohl ihr dies anscheinend seit Beginn der Fondsgründung (und somit bereits vor der vorgeblichen Schifffahrtskrise) nicht gelungen ist. Hier sind noch viele Fragen offen.“
Rechtsanwalt Luber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Anleger versuchen können, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so CLLB Rechtsanwälte weiter. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Nach Erfahrung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte war die Beratung der Anleger der MS Santa-B oftmals fehlerhaft. In diesen Fällen wurde nur unzureichend über den Erhalt von Rückvergütungen aufgeklärt. Dies hat beispielsweise die Hypovereinsbank veranlasst, einem von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Beteiligungshöhe zu bezahlen.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: @email Web: www.cllb.de