Nach Auffassung des Anlegers hat die Targobank während zweier Beratungsgespräche ihre Pflichten zur anlegergerechten Beratung nicht erfüllt. Die fehlerhafte Beratung war kausal für den Erwerb von Zertifikaten der mittlerweile insolventen Bank Lehman Brothers im Gesamtwert von € 127.000,00.
Da sich die Targobank außergerichtlich nicht zu einer Schadenskompensation entschließen konnte, wurde Klage zum Landgericht Düsseldorf erhoben. „Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme kommt auch das Landgericht Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass die Beratung der Targobank fehlerhaft war“, führt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus. „Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass auch nach den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs durchaus Möglichkeiten bestehen, erfolgreich gegen die beratenden Banken vorzugehen“.
Die Entscheidung ist nicht nur für Erwerber von sogenannten Lehman-Zertifikaten interessant, sondern möglicherweise auch für Erwerber von anderen Zertifikaten. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Erwerbern von Zertifikaten, die sich fehlerhaft beraten fühlen, eine Prüfung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei vorzunehmen.