So gilt in Österreich für Forststraßen und Waldwege die Straßenverkehrsordnung. „Grundsätzlich darf bei uns Jedermann den Wald betreten“, erläutert Tramposch, „und deswegen gelten diese Straßen und Wege als Straßen mit öffentlichem Verkehr.“ Allerdings gilt außerhalb des eigentlichen Straßennetzes eine besondere Regelung: Danach kann dieser öffentliche Verkehr nur stattfinden, wenn der Waldeigentümer bzw. der Forststraßenerhalter dieses ausdrücklich erlaubt hat. „Ein unzulässiges Fahren im Wald, z.B. auf einer für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrten Straße, stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden“, betont Tramposch, dessen Kanzlei sich unter anderem mit Verkehrsrecht und Sporthaftungsrecht beschäftigt. Darüber hinaus erhöhen sich die Haftungsrisiken des Fahrradfahrers, wenn es beim unerlaubten Befahren eines Waldweges zu einem Unfall, z.B. mit einem Fußgänger, kommt.
Für alle, die mit elektrischer Unterstützung auf dem Fahrrad unterwegs sind, gelten in Österreich ansonsten die gleichen Regeln wie für herkömmliche Radfahrer. Danach ist das Benutzen der Fahrbahn erlaubt, das Fahren auf einem Gehsteig jedoch verboten. Nebeneinander fahren dürfen Radler nur auf Radwegen oder in Wohnstraßen. An Fahrzeugen dürfen Fahrradfahrer nur vorbeifahren, wenn diese definitiv stehen – z.B. vor einer Ampel – und ausreichend Sicherheitsabstand vorhanden ist. Im Hinblick auf Alkohol gilt eine 0,8 Promillegrenze. „Keine Toleranz gibt es beim Telefonieren auf dem Rad“, warnt Tramposch, „wer erwischt wird zahlt zwischen 50 und 75 Euro.“ Einzige Ausnahme: Der Radler nutzt eine Freisprecheinrichtung.
Unter die Begriffe Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec (Pedal-Electric-Vehicle) fallen in Österreich Fahrräder mit Elektrounterstützung. Ein auf Vorder- oder Hinterrad platzierter Elektromotor schalten sich automatisch ein, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Der Motor schaltet sich bei 25 km/h automatisch wieder ab und darf nicht mehr als 600 Watt Leistung haben. Tramposch: „Bei einer höheren Leistung gilt das E-Bike nicht mehr als Fahrrad, sondern als Moped – und dann gelten zum Beispiel die Ausweis- und die Helmpflicht.“
Da gerade das Mountainbiking in den Bergen ausarten kann, haben sich in Österreich einige Organisationen zusammengetan und Fair Play-Regeln für das Mountainbiking erstellt. Initiatoren sind das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs sowie die Österreichische Bundesforste AG. Herausgekommen sind diese Punkt, die jeder Mountainbiker verinnerlichen sollte:
1. Fahre nur auf gekennzeichneten Wegen
2. Hinterlasse keine Spuren
3. Halte dein Mountainbike fit
4. Halte dein Mountainbike unter Kontrolle
5. Respektiere andere NaturnutzerInnen
6. Nimm Rücksicht auf Tiere
7. Handle verantwortungsvoll
8. Tu dir und der Umwelt was Gutes
9. Vor Tourbeginn – Gleich kann’s losgehen
„Im Idealfall nutzen Mountainbiker die offiziell ausgeschilderten Mountainbikestrecken, die es in jedem Bundesland gibt“, betont Tramposch, dessen Kanzlei zur internationalen Beratungsallianz GGI gehört. Wobei sich die Biker wie beim Skifahren der Bedeutung der Ausschilderung bewusst sein und die Wahl der Route an ihrem persönlichen Können und an der Leistungsfähigkeit ihres Rades ausrichten sollten. Die offiziell ausgewiesenen Schwierigkeitsgrade:
Blaue Strecke: leicht
Rote Strecke: mittelschwierig
Schwarze Strecke: schwierig
Singletrail: extrem schwierig