Da das Recruiting von geeignetem – und zunehmend internationalem – Personal viel Zeit in Anspruch nimmt, immer komplexer wird und dadurch Risiken einer Fehlbesetzung mit sich bringt, sollten Unternehmen auch hierzulande Bewerber-Checks (oder Pre-Employment Screening genannt) durchführen. Aber wie kann ein Recruiter die wachsende Zahl an Informationen bewältigen, wie sollte er objektiv nachweisbar sicherstellen, dass ein eingereichter Lebenslauf authentisch oder der Abschluss einer ausländischen Universität echt sind?
Spezialisierte Anbieter überprüfen die von Bewerbern gemachten Angaben im Lebenslauf auf ihre Richtigkeit. Die Praxis zeigt: 30 von 1.000 Abschlüssen oder Abschlussnoten sind gefälscht – „Tendenz steigend“, sagt Karin Giangrande, Leiterin Pre-Employment Screening bei SIGNUM Consulting. „Hat man so ein ‚schwarzes Schaf‘ erst einmal angestellt, kann einen die Trennung teuer zu stehen kommen.“
Somit steht neben dem Bildungsabschluss auch die bisherige Berufserfahrung eines Kandidaten im Fokus. Für die Verifizierung wenden die Servicedienstleister transparente Standardverfahren an, die im Falle früherer Arbeitgeber auf einer engen Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalabteilungen beruhen, im Falle der Bildungseinrichtungen mit dem jeweils zuständigen Bereich der Institution. Dabei ist die Verifizierung von Hochschulabschlüssen die Königsdisziplin, schließlich ist es heutzutage nicht nur möglich, sich seinen Wunschabschluss online zu kaufen, sondern mit etwas Kenntnis und Geschick kann man sich sein Zeugnis selbst am Computer ausstellen. „Um Fälschungen zu erkennen, stehen wir im engen Kontakt mit fast allen Universitäten Deutschlands", so Frau Giangrande weiter. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den Missbrauch von Titeln (Strafgesetzbuch § 132a) und Urkundenfälschung (§ 267). Die logische Konsequenz ist, dass sich derartige Verifizierungsanfragen – auch nach Aussagen einiger Hochschulen – immer mehr häufen.
Die Reaktionen deutscher Bildungseinrichtungen fallen dabei sehr unterschiedlich aus. Sie reichen von einer direkten, raschen Bestätigung des Abschlusses bis hin zur Verweigerung der Auskunft. Manche Universitäten wünschen eine persönliche Anfrage durch den Bewerber, andere geben zwar eine Rückmeldung, allerdings fordern sie die Einverständniserklärung des Bewerbers im Original an. So unterschiedlich die beschriebenen Szenarien ausfallen, so differenziert muss auch die Überprüfung erfolgen, zumal die zuständigen Abteilungen, Ansprechpartner oder Bearbeitungszeiten von Hochschule zu Hochschule stark variieren. Neben einem weitreichenden Netzwerk ist auch eine datenschutzkonforme Vorgehensweise gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung unabdingbar. Voraussetzung für eine Verifizierungsanfrage muss also immer die unterschriebene Einverständniserklärung des Bewerbers sein.
In Ländern wie Großbritannien oder den USA gestaltet sich die Sache deutlich einfacher. Hier können Abschlüsse oftmals in Sekundenschnelle über Online-Datenbanken verifiziert werden; das Verfahren wird teilweise sogar seit den frühen 80er Jahren erfolgreich angewendet. Für deutsche Ohren mag das wie Zukunftsmusik klingen, aber es gibt einige Universitäten in Deutschland, die diesen Service ebenfalls anbieten – ein Anfang wäre also schon einmal gemacht.