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Dr. Robert Eckert Schulen AG

Unternehmen

Förderung zur Weiterbildung: „Zwei Drittel zahlt der Staat“


30. Mai 2016, 16:22
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Ab 1. August 2016 wird die berufliche Weiterbildung noch attraktiver: Auch die Teilnehmer der Eckert Schulen profitieren dann von erhöhten Fördersätzen beim Aufstiegs-BAföG – ehemals Meister-BAföG. „Rund zwei Drittel der Lehrgangskosten werden vom Staat bezahlt – rückzahlungsfrei“, fasst Thomas Skowronek, Geschäftsführer bei den Eckert Schulen, die bedeutendsten Änderungen in einem Satz zusammen.

Förderung zur Weiterbildung: „Zwei Drittel zahlt der Staat“

Regenstauf, 21.04.2016. „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: Keine Bildung.“ Was schon John F. Kennedy wusste, hat sich auch die deutsche Bundesregierung auf die Fahne geschrieben. Denn: Ab 1. August 2016 ändert sich nicht nur die Bezeichnung des Meister-BAföGs – die Teilnehmer eines Weiterbildungslehrgangs profitieren vom erheblichen Anstieg der Fördersätze beim neuen Aufstiegs-BAföG. 40 statt 30,5 Prozent Förderung der Lehrgangsgebühren – zusätzlich 40 Prozent statt 25 Prozent Darlehenserlass bei Bestehen: Ob Staatlich geprüfter Techniker, Industriemeister IHK oder Fachwirt IHK - „unsere Teilnehmer bekommen damit rund zwei Drittel der gesamten Lehrgangskosten geschenkt“, so Thomas Skowronek, Geschäftsführer des Regionalen Bildungszentrums und des Fernlehrinstituts der Eckert Schulen. „Und zwar unabhängig von Einkommen und Vermögen.“ Dafür gilt es lediglich die Zulassung zur Weiterbildung zu erfüllen und im Unterricht anwesend zu sein. „Alle Formalitäten für die Antragsstellung übernehmen wir.“

Welche enormen Einsparpotentiale dadurch möglich sind, zeigt eine Beispielrechnung. Der Fernlehr-Kurs zum Staatlich geprüften Techniker kostet bei den Eckert Schulen 6.444 Euro – zuzüglich 790 Euro Prüfungsgebühren. Davon werden 40 Prozent pauschal übernommen. Wo vorerst 4.340,40 Euro zu Buche schlagen, erlässt der Staat davon erneut 40 Prozent bei Bestehen der Prüfung. Übrig bleiben 2.604,24 Euro, die es selbst in Raten zu bezahlen gilt. Das entspricht einer Ersparnis von 64 Prozent und einer Gesamtförderung von 4.629,76 Euro. „Die Lehrgangskosten schrumpfen somit auf ein Minimum“, erklärt der Geschäftsführer.

„Und hier reden wir nur vom Maßnahmebeitrag“, so Skowronek und weist damit auf weitere Fördergelder hin. Je nach Lebenssituation können bei Vollzeit-Lehrgängen zusätzlich Unterhaltsbeitrag, Kinderbetreuungskosten oder Förderung der Prüfungsvorbereitungsphase beantragt werden. Auch hier verbessert der Staat die Leistungen zum ersten August. Weitere Zuschüsse durch den Arbeitgeber oder bestimmte Stipendienprogramme können die Lehrgangskosten weiter schrumpfen lassen.

Unter dem Damoklesschwert des Fachkräftemangels appelliert die deutsche Bundesregierung seit Jahren an Unternehmen, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter stärker zu fördern. Mit den erhöhten Fördersätzen zum 1. August 2016 lassen sie nun Taten sprechen. „Dieser Rundumschlag ist nicht nur ein klares ‚Ja!‘ zur beruflichen Fortbildung, sondern auch ein Zeichen der Anerkennung und Qualität deutscher Fortbildungen und der jeweiligen Abschlüsse“, so Thomas Skowronek.

Ohnehin laufen Weiterbildungsabsolventen ihren Bachelor-Kollegen immer mehr den Rang ab. Erst eine kürzlich durchgeführte Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln lieferte den Beweis: Absolventen einer Weiterbildung sind beliebtere Führungskräfte als ihre Akademiker-Kollegen aus Hochschule oder Universität. Genauso verdienen Staatlich geprüfte Techniker oder Industriemeister IHK im Schnitt mehr, als Bachelor of Engineering. „Durch den hohen Praxisbezug sind unsere Absolventen klar im Vorteil.“ Mit der Erhöhung des Aufstiegs-BAföGs setzt sich dieser Trend fort.

Weitere Informationen bei Weiterbildungsberaterin Anja Thomas - Telefon 09402 502-551, E-Mail @email - oder im Internet unter www.eckert-schulen.de/aufstiegsbafoeg.

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