Dadurch wird Fachkräften, die ihre Berufsqualifikation für die Beschäftigung in Ausbildungsberufen im Ausland erworben haben, die Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht.
„Der heutige Beschluss knüpft eng an das am 1. April vergangenen Jahres in Kraft getretene Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse an. Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Integration und ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung der Lebensleistung von Zuwanderern. Zugleich ermöglicht das Anerkennungsgesetz qualifizierten Zuwanderern, sich bereits im Herkunftsland über die Möglichkeiten der Anerkennung ihres Abschlusses in einem Ausbildungsberuf in Deutschland zu informieren und das Verfahren einzuleiten. Für die Integration der Zuwanderer ist diese Regelung von herausragender Bedeutung: Auch bei Fachkräften muss die Integration von Anfang an in den Blick genommen werden“, so die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.
„Viele der Zuwanderer bringen auch ihre Familien mit nach Deutschland. Umso mehr muss auch die Integration der Angehörigen und insbesondere der Kinder von Beginn an unterstützt werden. Besonders wichtig ist es, die Schulen besser auf die Unterrichtung von Quereinsteigern vorzubereiten, die häufig über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen. Hier herrscht ein dringender Nachholbedarf! Nötig sind neue gezielte Angebote, um den zugewanderten Kindern den Erwerb der deutschen Sprache zu ermöglichen. So sollten diese Kinder beispielsweise Intensivkurse Deutsch besuchen können, bevor sie am regulären Schulunterricht teilnehmen. Ich fordere die Länder nachdrücklich auf, solche Angebote schnellstmöglich bereitzustellen“, betonte Böhmer.