CLLB Rechtsanwälte informiert über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Beteiligungen an der „LeaseTrend AG“:
Die Kapitalkonten vieler Anleger der LeaseTrend AG weisen einen negativen Saldo aus. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Anleger im Falle der Beendigung der Beteiligung den ausgewiesenen Betrag an die LeaseTrend AG grds. zahlen müssen.
Anleger der LeaseTrend AG, deren Gesellschaftsbeteiligungen zwischenzeitlich wirksam gekündigt wurden, erhalten über die LeaseTrend AG ein Angebot zur Übernahme der jeweiligen Beteiligungen durch einen Finanzinvestor. Hierbei soll die komplette Beteiligung unentgeltlich auf den Investor übertragen werden. Insoweit werden jedoch auch alle weiteren Ansprüche gegen die LeaseTrend AG sowie gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, aufgrund deren Empfehlung die Beteiligungen gezeichnet wurden, ausgeschlossen. Die betroffenen Anleger müssen sich bis Ende Januar entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Niederlassungen München, Berlin und Zürich wurde bereits mit der Durchsetzung von nach Aussage der geschädigten Anleger diesen zustehenden Schadenersatzansprüchen beauftragt. Sowohl gegen die LeaseTrend AG als auch gegen die Anlageberater bzw. Beratungsgesellschaften, welche ihren Kunden diese Gesellschaftsbeteiligungen empfohlen haben, wurden bereits Verfahren eingeleitet. Ziel der Tätigkeit von CLLB Rechtsanwälte ist die komplette Rückanwicklung der Beteiligungen.
Neben dem Umstand, dass die von den CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger nicht über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden, hätten die Geschädigten nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte sich auch nicht anhand des Emissionsprospektes über die Gefahren, die eine Beteiligung an der LeaseTrend AG mit sich bringt, nachvollziehbar informieren können.
Nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte ist auch der Emissionsprospekt in vielerlei Hinsicht fehlerhaft, dies gilt insbesondere für die Darstellung der Rückzahlungsverpflichtung der den Anlegern zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen in bestimmten Fallkonstellationen.
Neben der LeaseTrend AG kann auch gegen die Berater bzw. Beratungsgesellschaften vorgegangen werden. Ein Vorgehen gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, welche in vielen Fällen auch über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen, hat den Vorteil, dass neben der Befreiung von etwaigen Rückzahlungsverpflichtungen ebenfalls die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden könnte. Weitere Zahlungen der Anleger an die LeaseTrend AG müssten in diesem Fall nicht erfolgen.
„Für die betroffenen Anleger empfiehlt es sich, das Übernahmeangebot nicht ungeprüft anzunehmen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob diesen ebenfalls Schadensersatzansprüche zustehen“ raten die Rechtsanwälte Dr. Henning Leitz und Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte