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ALF Group Holdings AG 2010 Geprüfte australische Abschlüsse, ALF Wirtschaftsprüfer, ALF plant rechtliche Schritte wegen Verleumdung & Update zu Gratisaktien


29. Juli 2011, 09:15
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

ALF Group Holdings AG 2010 Geprüfte australische Abschlüsse, ALF Wirtschaftsprüfer, ALF plant rechtliche Schritte wegen Verleumdung & Update zu Gratisaktien

Sydney, 28. Juli 2011 Die ALF Vorstände sind sich einer wachsenden Anzahl Personen bewusst, welche falsche Aussagen über ALF in einer Reihe von Blogs gemacht haben. Dies hat wesentlich zu den echten Sorgen der Anleger beigetragen und hat den Aktienpreis der Gesellschaft unter bedeutenden Druck gebracht. Außerdem hat dies zu einem beachtlichen Anstieg der Informationsanfragen von Aktionären geführt, die sagten, dass sie gelesen hatten, was eindeutig falsche Informationen durch nicht informierte Unruhestifter sind.

ALF legt jetzt die Unternehmensergebnisse unserer australischen Tochtergesellschaft vor, gibt ALFs neuen Wirtschaftsprüfer bekannt (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Aktionäre) und bestätigt die Verteilung der Bonusaktien.

Die negativen, falschen, irreführenden, trügerischen, ehrenrührigen und verleumderischen Aussagen haben zu einem Absturz des Aktienpreises geführt. ALF hat jetzt unsere Rechtsanwälte in Frankfurt gebeten, Blog-Moderatoren anzuschreiben, um Daten aller Benutzer, die falsche Aussagen geschrieben haben, zu erbitten. Diesen Personen wird die Möglichkeit gegeben werden, ihre Aussagen öffentlich zurückzuziehen und eine rückhaltlose Entschuldigung abzugeben. Falls diese nicht völlig kooperieren, haben wir unseren Rechtsanwalt angewiesen, rechtliche Schritte gegen diese Personen einzuleiten. Wir möchten mit Personen, die falsche Aussagen gemacht haben, keine Diskussion führen. Diese Menschen können ihre Verteidigung für den Richter aufheben. Sollte ein Anleger diese Aktion vermeiden wollen, so sollte er sofort alle Blog-Aussagen zurückziehen und keine für die Gesellschaft schädlichen Aussagen veröffentlichen.

Auch Bonusaktien scheinen ein echtes Problem für Aktionäre zu sein. Wir bestätigen jetzt, dass alle Aktionäre, welche die Bedingungen für die zeitige Freigabe, welche am 31. März war, erfüllt haben, entweder ihre Gratisaktien erhalten haben oder dass deren Gratisaktien momentan übertragen werden. Wir ermutigen Aktionäre, ihre Bank anzuweisen, die ankommenden Aktientransfers anzunehmen. Jene, welche Gratisaktien zum 30. Juni beantragt haben, werden heute angeschrieben, um SWIFT-Codes und andere fehlende Unterlagen anzufragen. Wir möchten die Anfragen zum 30. Juni bis Ende nächster Woche abgeschlossen haben.

Es war außerordentlich wenig hilfreich, mehrere Anträge von Aktionären über alle bekannten E-Mail-Konten von ALF zu erhalten; dies führt zu wesentlichen Verzögerungen. Auch haben wir über 300 Anträge auf Gratisaktien von Aktionären erhalten, die zum Zeitpunkt des Reverse Split keine Aktien besaßen. Die reine Zeitverschwendung durch die Behandlung dieser Anfragen ist nicht hilfreich. Ihr Vorstand möchte, dass alle Aktionäre, welche ALF unterstützt haben, erhalten, was versprochen wurde. Dies passiert gerade und wir möchten alle Transferanträge bis zum 14. August 2011 abgeschlossen haben.

Berufung des Schweizer Wirtschaftsprüfers: die Vorstände haben BCW Consulting GmbH eingeschaltet. BCW ist eine kleine, aber kompetente Buchführungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Schweizer Aktiengesellschaft ist eine Holdinggesellschaft und ihre Abschlüsse sind sehr einfach, wenn die Konten der Tochtergesellschaft durch die IFRS konformen australischen Wirtschaftsprüfer konsolidiert wurden und den Schweizer Wirtschaftsprüfern zur Konsolidierung mit den Konten der Schweizer Gesellschaft vorgelegt wurden. Diese Schweizer Unternehmenskonten beschränken sich auf normale Betriebskosten, Rechtskosten, Kosten zur Durchführung von JHV und außerplanmäßiger Hauptversammlung, Buchführungs- und Prüfungskosten und Vorstandsentlohnungen. Die Berufung des Wirtschaftsprüfers erfolgt durch den Vorstand und wird auf der JHV der Gesellschaft bestätigt. Dies wäre wahrscheinlich der zweite Beschluss. Nach der Bestätigung der Berufung des Schweizer Prüfers wäre der nächste Beschluss, die Schweizer Abschlüsse anzunehmen, welche 20 Tage vor der JHV vorgelegt werden.

Geprüfte australische Abschlüsse

Die dem IFRS-Standard entsprechenden geprüften konsolidierten australischen Abschlüsse werden innerhalb von 24 Stunden mit Neubekanntmachungen auf der Website der Gesellschaft hochgeladen. Die Kontenzusammenfassung zeigt für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 zum 31. Dezember 2010 ein Nettoergebnis von 7.986.616,00 Australischen Dollar.

Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=22156

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