„Die MS Deutschland ist ein typisches Beispiel für Mittelstandsanleihen. Bekannter Name, guter Ruf und vergleichsweise hohe Zinsen klingen verlockend. Doch das böse Erwachen kommt, wenn die Zinsen nicht mehr bedient werden können. Anleihe-Gläubiger von Praktiker oder Windreich können ein Lied davon singen“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Anders als bei Praktiker oder der Windreich GmbH deutet bei der MS Deutschland allerdings noch nichts auf eine Insolvenz hin. „Aber als Anleihe-Zeichner muss man es ja nicht drauf ankommen lassen. Sollten die Zinsen im Dezember nicht gezahlt werden können, ist dies auf jeden Fall ein Warnzeichen. Und dann sollte auch gehandelt werden“, meint der erfahrene Jurist und empfiehlt, die Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. „Auch hier kommt grundsätzlich Prospekthaftung oder Schadensersatz wegen Falschberatung in Frage. Das heißt: Der Verkaufsprospekt war möglicherweise schon nicht korrekt oder in der Anlageberatung wurde nicht ausreichend auf die bestehenden Risiken hingewiesen. Beides kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, erklärt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Zeichner von Mittelstandsanleihen.
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