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Individual GmbH

Unternehmen

Baustellenbetrieb in Bayern zulässig und unverzichtbar


20. April 2020, 11:26
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Arbeiten auf der Baustelle – ist das während der Corona-Ausgangsbeschränkung überhaupt zulässig? Das fragen sich aktuell viele Bauherren, die gerade mitten im Bau oder der Planung für ihr Objekt sind. Die Individual GmbH, Spezialist für Baufinanzierung in Deggendorf, hat für Sie recherchiert.

Seit am 24. März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie die Ausgangsbeschränkung für Bayern erlassen wurde, wissen viele Leute nicht, was aktuell erlaubt ist und was nicht. Auch die Baubranche war verunsichert, wie nun weiter verfahren werden soll. In einer Pressemeldung sorgt Bauministerin Kerstin Schreyer für Klarheit: Die Arbeiten an laufenden Baumaßnehmen dürfen uneingeschränkt fortgeführt werden – natürlich unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Hygiene-Vorschriften und Abstands-Regelungen, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Schreyer setzt damit ein klares Signal: „Gerade in der derzeit schwierigen Lage ist es wichtig, die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft sicherzustellen und notwendige Baumaßnahmen fortzuführen.“

Matthias Lallinger, Experte für Baufinanzierung und Gründer der Individual GmbH, ist zufrieden: „Es darf auf den Baustellen in Bayern nicht zum Stillstand kommen, das wäre eine wirtschaftliche Katastrophe. Außerdem betrifft es nicht nur eine Branche mit vielen Kleinunternehmen und Selbstständigen, sondern auch die privaten Bauherren. In diesen unsicheren Zeiten ist eine Entscheidung wie die der Bauministerin Schreyer extrem wichtig und ein positives Zeichen.“

Die Bauerlaubnis gilt laut Schreyer für private wie staatliche Baumaßnahmen, um die Wirtschaft in Bayern nach der Coronakrise schnell wieder am Start zu haben. Trotzdem steht für die Ministerin der Infektionsschutz an erster Stelle: Auch auf Baustellen solle der Mindestabstand von 1,5 Metern möglichst eingehalten und die sozialen Kontakte und Aktivitäten im Privatleben eingeschränkt werden. Schreyer dazu: „Melden Sie offensichtliche Verstöße gegen die derzeitigen Maßnahmen, um deren Wirksamkeit auch wirklich sicherzustellen. Aber bitte rufen Sie nicht die Polizei, wenn Sie irgendwo normalen Baustellenbetrieb sehen, da dieser weiterhin zulässig ist.“

Kontakt
Marion Aschenbrenner
0991 402292 30