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Canasil trifft Vereinbarung zur Einführung eines Aktionärsrechtsplans


18. Oktober 2012, 13:00
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Canasil trifft Vereinbarung zur Einführung eines Aktionärsrechtsplans

Vancouver, 17. Oktober 2012 - Canasil Resources Inc. (Canasil, TSX-V: CLZ , DB Frankfurt: 3CC) gibt bekannt, dass das Unternehmen mit der Computershare Trust Company of Canada eine Vereinbarung zur Einführung eines Aktionärsrechtsplans (die Vereinbarung) unterzeichnet hat, die ab 4. Oktober 2012 drei Jahre lang Gültigkeit hat. Die Vereinbarung muss noch von der zuständigen Wertpapierbehörde und den Aktionären des Unternehmens genehmigt werden.

Mit diesem Plan will das Board of Directors erreichen, dass im Falle eines freiwilligen Übernahmeangebots die Aktionäre des Unternehmens den vollen und fairen Wert ihrer Aktien erhalten. Mit dem Plan soll dem Board of Directors und den Aktionären des Unternehmens ein angemessener Zeitraum für die Bewertung eines eventuellen Angebots eingeräumt werden. Außerdem soll er die Aktionäre vor missbräuchlichen Strategien oder Zwangsübernahmen schützen. Aufgrund der Umsetzung des Plans muss jeder, der die Kontrolle über das Unternehmen anstrebt, mit dem Board of Directors vor einer geplanten Übernahme verhandeln oder den Weg eines zulässigen Angebots beschreiten. Laut kanadischer Rechtsprechung ist für ein feindliches Übernahmeangebot eine Frist von nur 35 Tagen zulässig. Damit bleibt nicht genügend Zeit für das Setzen von Wertschöpfungsmaßnahmen oder das Einreichen von alternativen Angeboten. Mit dem vorgeschlagenen Plan würde diese Frist auf bis zu 60 Tage ausgedehnt. Dem Unternehmen ist derzeit kein anhängiges Übernahmeverfahren oder feindliches Übernahmeangebot bekannt.

Laut Plan gewährt das Unternehmen allen per 4. Oktober 2012 (12:01 Uhr vormittags PT) als Inhaber von Stammaktien registrierten Aktionären pro in Umlauf befindlicher Stammaktie ein Bezugsrecht. Demnach wird für jede Stammaktie, die während der Laufzeit des Plans emittiert wird, zusätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt. Die Rechte werden zusammen mit den Stammaktien des Unternehmens gehandelt und sind in den Stammaktien-Zertifikaten ausgewiesen. Der Plan hat eine Laufzeit von drei Jahren, außer die Rechte werden früher eingelöst.

Die Rechte sind an die Stammaktien gebunden und können erst acht Handelstage nach einem auslösenden Ereignis ausgeübt werden. Ein solches auslösendes Ereignis tritt dann ein, wenn: (i) eine im Plan als Akquisiteur (Acquiring Person) bezeichnete Person mindestens 20 % der Stammaktien des Unternehmens übernimmt, oder (ii) ein solcher Akquisiteur die Absicht äußert, ein Übernahmeangebot legen zu wollen, welches dazu führen würde, dass dieser in den Besitz von mindestens 20 % der in Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens gelangt. Im Anschluss an ein solches auslösendes Ereignis würde jedes Bezugsrecht von der Stammaktie getrennt und berechtigt den Inhaber zum Kauf einer Stammaktie zu einem Preis, der 50 % unter dem Marktpreis liegt, wobei der Bezugspreis maximal dem Ausübungspreis für das Bezugsrecht in Höhe von 30 $ entspricht.

Die Bezugsrechte werden dann nicht von den Aktien getrennt, wenn der Akquisiteur ein zulässiges Angebot legt. Dieses ist gemäß dem Plan definiert als ein Angebot, das im Einklang mit einem Übernahmeangebotsschreiben an alle Aktionäre des Unternehmens ergeht und für mindestens 60 Tage hinterlegt wird. Im Zusammenhang damit werden nicht weniger als 50 % der Stammaktien (die nicht im Besitz des Akquisiteurs sind) hinterlegt und nicht eingezogen. Mit dem Instrument des zulässigen Angebots sollen das Unternehmen und seine Aktionäre geschützt werden. Gleichzeitig wird den Aktionären ein entsprechender Handlungsspielraum eingeräumt, indem die Hinterlegungsfrist verlängert wird. So kann das Angebot ausreichend geprüft und, falls eine Mehrheit der Aktionäre ihre Aktien veräußert, das Angebotsverfahren entsprechend fortgesetzt werden.

Die Vereinbarung sieht eine Ausnahmeregelung für sogenannte Soft-Lock-Up-Verträge, eine moderate Obergrenze für Konventionalstrafen (Break Fees) und eine Befreiung von Finanzmanager und Fondsmanager, die kein Übernahmeangebot legen, vor.

Über Canasil:

Canasil ist ein kanadisches Rohstoffexplorationsunternehmen mit Beteiligungen an Edel- und Basismetallprojekten in den mexikanischen Bundesstaaten Durango, Sinaloa und Zacatecas sowie in British Columbia (Kanada). Zu den Direktoren und dem Management des Unternehmens zählen Fachleute der Branche, die bereits umfangreiche Erfahrung in der Auffindung und erfolgreichen Weiterentwicklung von Rohstoffexplorationsprojekten haben. Das Unternehmen beschäftigt sich aktiv mit der Exploration seiner Rohstoffkonzessionsgebiete.

Nähere Informationen erhalten Sie über:

Bahman Yamini, President & CEO
Canasil Resources Inc.
Tel: 604-709 0109
www.canasil.com

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