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Agentur

comdirect bank AG muss Schadensersatz in Form von Rückabwicklung bei geschlossener Beteiligung leisten


09. März 2015, 14:48
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Mit Urteil vom 03.03.2015 (Az. 10 O 78/13) verurteilte das Landgericht Berlin die comdirect bank AG zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei einem Schiffsfonds.

Die comdirect bank AG bot bis zum Jahr 2010 über eine eigenständige 100 % Tochtergesellschaft, die comdirect private finance AG, persönliche Anlageberatung vor Ort an. Im entschiedenen Fall erfolgte die Beratung durch die Niederlassung der comdirect private finance AG in Berlin.

Nachdem die comdirect bank AG sich aus dem persönlichen Beratungsgeschäft vor Ort zurückgezogen hatte, wurde die ehemalige comdirect private finance AG auf die comdirect bank AG verschmolzen, mit der Folge, dass sich die Schadensersatzklage gegen die comdirect bank AG richtete, die Rechtsnachfolgerin der comdirect private finance AG ist.

Der maßgebliche Beratungsfehler lag vorliegend darin, dass der Berater der comdirect private finance AG gegenüber der betreffenden ratsuchenden Kundin nicht offen gelegt hatte, dass bei dem vermittelten Schiffsfonds MS-K-Breeze Provisionen in Höhe von mehr als 15 % insgesamt an alle Vertriebseinheiten flossen. Dazu wäre die ehemalige comdirect private finance AG als freier Anlageberater jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet gewesen. Ferner stellte das Landgericht auch ausdrücklich klar, dass das Agio bei der Berechnung der Provisionshöhe von 15 % einzubeziehen sei und berief sich hierbei zutreffend auf die einschlägige Rechtsprechung des BGH.

Freie Anlageberater sind nach der Rechtsprechung des BGH dazu verpflichtet, über die Gesamthöhe der – nicht notwendigerweise an sie selbst – fließenden Innenprovisionen ungefragt aufzuklären, wobei auch offen ausgewiesene Vergütungsbestandteile, wie beispielsweise ein Agio, diesen Provisionen hinzuzurechnen sind (BGH, Urteil vom 12.02.2004, Az. III ZR 359/02,). Dieser Verpflichtung war die ehemalige comdirect private finance AG im Streitfalle nach Überzeugung des Gerichts nicht nachgekommen, weshalb die comdirect bank AG für die Beratungspflichtverletzung Schadensersatz zahlen muss. Die Anlegerin erhält ihre gesamte Einlage zzgl. Agio zurückbezahlt.

Rechtsanwalt Sochurek von der Sozietät Peres & Partner hat bereits mehr als 100 Schadensersatzprozesse gegen die comdirect bank AG bestritten und ist bundesweit führend in der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die comdirect bank AG.

Ausführliche Hintergrundinformationen zur Thematik unter: http://www.peres-partner.com/wer-ist-verantwortlich-comdirect-comdirect…

Nikolaus Sochurek
Rechtsanwalt

Peres & Partner Rechtsanwälte
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D-80801 München
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Die in München-Schwabing ansässige Anwaltskanzlei Peres & Partner ist spezialisiert auf wirtschaftsrechtliche Beratung und Prozessvertretung. Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Gesellschaftsrecht stellt das Handelsvertreterrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt dar.

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