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Agentur

Energy Capital Invest bleibt Ausschüttungen schuldig – Anleger werden vertröstet


16. Oktober 2015, 09:39
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Das Geschäftsmodell klang zunächst plausibel und vielversprechend: Die Stuttgarter Energy Capital Invest (ECI) versprach mit der Auflage von Öl- und Gasfonds in Amerika, dortige Öl- und Gasfelder zu erschließen, die für die großen Förderer zwischenzeitlich uninteressant geworden waren. Die ECI legte nach eigenen Angaben so erfolgreich vierundzwanzig Beteiligungen in rund sechs Jahren auf und versprach Renditen von bis zu knapp 39 %, darunter die

•US Öl und Gas NSV 7 GmbH & Co. KG
•US Öl und Gas NSV 6 GmbH & Co. KG
•US Öl und Gas NSV 5 GmbH & Co. KG
•US Öl und Gas NSV 4 GmbH & Co. KG
•US Öl und Gas NSV 2 GmbH & Co. KG
•US Öl und Gas NSV 1 GmbH & Co. KG
•US Öl- und Gasfonds XVII KG
•US Öl- und Gasfonds XV KG
•US Öl- und Gasfonds XIV KG
•US Öl- und Gasfonds XIII KG
•US Öl- und Gasfonds XI KG
•US Öl- und Gasfonds X KG
•US Öl- und Gasfonds VIII KG
•US Öl- und Gasfonds VII KG
•US Öl- und Gasfonds VI KG
•US Ölfonds IV KG

Noch mit Pressemitteilung vom 09.07.2015 stellte die ECI fest, dass etwa der US Öl- und Gasfonds XIV KG mittlerweile rund zwei Millionen Euro an die Anleger ausgeschüttet habe. Mit der erfolgten fünften Auszahlung hätten die Anleger somit Ausschüttungen von insgesamt 30 Prozent erhalten. Zuvor wurde bereits damit geworben, dass ECI per 31. Dezember 2014 planmäßig weitere Auszahlungen auch für die US Öl- und Gasfonds IX, XIII und XIV KG geleistet habe und dadurch im Jahr 2014 insgesamt mehr als 55 Mio. Euro an ihre Anleger ausgezahlt worden seien.

Das Anlagekonzept fand in Deutschland bei einem breiteren Anlegerpublikum nicht zuletzt auch deswegen großes Interesse, weil bislang alle Fonds prognosegemäß ausgeschüttet haben.

Nachdem jedoch bereits im Jahre 2014 durch eine externe Unternehmensanalyse erste Zweifel daran aufkamen, wie die Gesellschaften die in der Vergangenheit ausgeschütteten Gelder überhaupt erwirtschafteten, scheint nun Gewissheit zu werden, was viele befürchteten. So beklagen erste Anleger das Ausbleiben ihrer vertraglich vereinbarten Ausschüttungen Ende September 2015. Stattdessen teilt die Anlegerbetreuung telefonisch mit, dass die Geschäftsleitung entschieden habe, keine Barausschüttungen mehr vorzunehmen, stattdessen den Anlegern eine Beteiligung an der Deutsche Oel & Gas AG (DOGAG) in Gestalt von Aktien zugutekommen zu lassen. Bereits jetzt werden Anleger um Geduld und Nachsicht mit der Gesellschaft gebeten.

Der Verlauf dieser „Erfolgsgeschichte“ erinnert stark an den Verlauf der Euro Grundinvest-Fonds (vgl. hierzu SEITE EUROGRUNDINVEST), Smallfunds, POC oder ähnlicher geschlossener Fondsmodelle, in welchen Anleger unter Verweis auf angebliche Erfolge in der Vergangenheit und überdurchschnittliche Renditen geködert wurden. Eine Parallele lässt sich nicht zuletzt durch die Vertriebsaktivität der Dima24.de im Falle der ECI ziehen.

So wird zu überprüfen sein, ob die in der Vergangenheit aufgelegten ECI-Fonds tatsächlich realwirtschaftliche Gewinne erzielten, oder ob es sich vielmehr nur um eine Art Schneeballsystem handelte. Wegen der Falschdarstellung angeblicher Erfolge von Vorgängerfonds, wie auch in der Nichtoffenlegung eines Schneeballsystems haben in der Vergangenheit Gerichte in anderen Fällen Prospektfehler bejaht und Schadensersatz zugesprochen.

Sollten Sie Fragen zu den ECI-Fonds haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Mehr Informationen unter http://www.roessner.de/grauer-kapitalmarkt

Rössner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann
Redwitzstr. 4
D - 81925 München
Tel.: 0049-89-9989220
@email
www.roessner.de

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

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