Der Tanker MT Livadia setzt die Reihe der Schiffsfonds-Insolvenzen fort. Für Anleger, die ihr Geld in den FFH Schiffsfonds Nr. 20 investiert hatten, muss die Insolvenz allerdings nicht das letzte Wort sein. „Gerade bei Schiffsfonds hat es immer wieder fehlerhafte Anlageberatung gegeben. Diese Falschberatung liefert den Ansatz, um Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Falschberatung ist dann gegeben, wenn der Anleger nicht über die Risiken der Anlage bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals entsprechend aufgeklärt wurde. „Bei Schiffsfonds war das unserer Erfahrung nach sehr häufig der Fall. Sie wurden sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen“, so Cäsar-Preller.
Anleger, die an diese Versprechungen geglaubt haben und sich über ein finanzielles Polster im Alter gefreut haben, sehen sich nun enttäuscht. Ihnen empfiehlt Cäsar-Preller, die Kapitalanlage durch einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.
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