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FWU-Nettopolicen auch in Österreich bestätigt


17. September 2010, 15:17
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, 17.09.2010. Die strikte Trennung zwischen der Vermittlungsvergütung des Versicherungsmaklers und dem eigentlichen Versicherungsvertrag und somit auch die volle Kostentransparenz wurde jetzt auch in Österreich höchstrichterlich bestätigt.
Bereits seit über 15 Jahren bietet die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., ein Tochterunternehmen der FWU AG, München, abschlusskostenfreie Lebens- und Rentenversicherungen, so genannte Nettopolicen an; der Versicherungsmakler erhält hierbei seine Vergütung mittels einer separaten Vermittlungsgebührenvereinbarung direkt vom Kunden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hält das System der Nettopolice für transparenter als die herkömmliche Bruttopolice, bei der die Abschlusskosten im Versicherungstarif enthalten sind und nicht selten verschleiert werden. Denn in der Vermittlungsgebührenvereinbarung ist die Höhe der Vermittlungskosten eindeutig beziffert. Selbstverständlich werden auch im Versicherungsvertrag selbst die im Marktvergleich sehr niedrigen ver¬sicherungstechnischen Kosten transparent ausgewiesen. Damit wird der höchstrichterlichen Rechtsprechung nach mehr Transparenz voll Rechung getragen.
Neben der Transparenz für den Kunden bietet eine vom Versicherungsvertrag getrennte Vermittlungsgebührenvereinbarung zwischen Makler und Kunden auch dem Versicherungsmakler beachtenswerte Vorteile. Denn er hat – ähnlich wie ein Makler bei der Vermittlung einer Mietsache – einen Anspruch auf Vergütung immer dann, wenn er einen Versicherungsvertrag vermittelt hat. Hierbei ist es unerheblich, ob der Kunde den Versicherungsvertrag später kündigt oder beitragsfrei steht. Die Vermittlungsgebühren sind nämlich nach Ansicht des OGH auch in diesen Fällen vollständig zu entrichten. Der OGH folgte in seiner Urteilsbegründung der Rechtsansicht des renommierten Universitätsprofessors Dr. Attila Fenyves, der schon zuvor die Vorteile der Nettopolice herausgehoben und deren Rechtmäßigkeit bestätigt hatte.
„Wir sind froh darüber, diesen Meilenstein an Transparenz nun auch in Österreich vollzogen zu haben. Die Diskussion erinnerte uns ein wenig an Anfang der 90er Jahre, als wir das Nettopolicen-Prinzip in Deutschland eingeführt haben. Wir waren jedoch von Anfang an davon überzeugt, dass dieses mehr an Transparenz sich auch auf dem österreichischen Markt durchsetzen wird“, erklärt Dr. Manfred Dirrheimer, Vorstandsvorsitzender der FWU AG.

Informationen zur FWU AG im Internet: http://www.fwugroup.com

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