In dem Angebotsschreiben der GFE Nürnberg, vom 16.12.2010 wird den Anlegern erklärt, dass das von der GFE vertriebene Anlagemodell „Blockheizkraftwerke“ nicht mehr tragfähig sei.
Wörtlich führt die GFE aus:
„Zudem haben organisatorische und technische Fehlentscheidungen und falsche Informationen zur Ist-Situation geführt. Diese wird von den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft/Polizei, Anm. des Verfassers) bearbeitet. Unkorrektheiten werden öffentlich aufgedeckt und geahndet, Schuldige bestraft!“
Weiter wird den Anlegern angeboten, die Verträge „nach juristischer Aufarbeitung gegen Erstattung des Restanteils rückabzuwickeln“.
Anleger sollten dieses „Rückabwicklungsangebot“ sorgfältig prüfen.
So ist dem Angebot zu entnehmen, dass die Rückabwicklung nur die Erstattung eines sog. „Restanteils“ vorsieht. Was unter einem solchen „Restanteil“ zu verstehen ist, führt die GFE nicht weiter aus. Auch ist die Rückabwicklung zeitlich an die „juristische Aufarbeitung“ geknüpft. Wann diese Aufarbeitung von wem abgeschlossen werden soll, lässt sich dem Angebot ebenfalls nicht entnehmen.
Anleger haben nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ggf. aber noch weitere rechtliche Möglichkeiten, die ihnen etwaig entstanden Schäden erstattet zu bekommen. Allerdings muss hierfür jeder Fall individuell geprüft werden, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
„Auf die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte an die GFE mbH Nürnberg gerichteten Schreiben, erfolgte bisher keine Reaktion. Es werden daher nunmehr die ersten Klageverfahren vorbereitet“, ergänzt Rechtsanwalt Cocron.