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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE): Anleger erhalten Angebot auf Rückabwicklung ! CLLB Rechtsanwälte vertritt Privatanleger!


20. Dezember 2010, 11:46
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, den 17.12.2010 - Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in der vorletzten Woche mehrere Immobilien im Zusammenhang mit einem möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken durchsuchen lassen. 150 Polizeibeamte waren im Einsatz, mehrere Verdächtige wurden nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in Untersuchungshaft genommen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird gegen bis zu 17 Verdächtige ermittelt, die in dem Verdacht stehen, Anleger durch Vortäuschen falscher Tatsachen geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 1.000 Geschädigten mit einem Gesamtschaden in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe aus.
Nunmehr haben die ersten von unserer Kanzlei vertretenen Anleger ein Angebot der GFE Nürnberg erhalten, ihre jeweiligen Verträge rückabzuwickeln, erklärt Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern diverser Blockheizkraftwerke vertritt.

In dem Angebotsschreiben der GFE Nürnberg, vom 16.12.2010 wird den Anlegern erklärt, dass das von der GFE vertriebene Anlagemodell „Blockheizkraftwerke“ nicht mehr tragfähig sei.

Wörtlich führt die GFE aus:

„Zudem haben organisatorische und technische Fehlentscheidungen und falsche Informationen zur Ist-Situation geführt. Diese wird von den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft/Polizei, Anm. des Verfassers) bearbeitet. Unkorrektheiten werden öffentlich aufgedeckt und geahndet, Schuldige bestraft!“

Weiter wird den Anlegern angeboten, die Verträge „nach juristischer Aufarbeitung gegen Erstattung des Restanteils rückabzuwickeln“.

Anleger sollten dieses „Rückabwicklungsangebot“ sorgfältig prüfen.

So ist dem Angebot zu entnehmen, dass die Rückabwicklung nur die Erstattung eines sog. „Restanteils“ vorsieht. Was unter einem solchen „Restanteil“ zu verstehen ist, führt die GFE nicht weiter aus. Auch ist die Rückabwicklung zeitlich an die „juristische Aufarbeitung“ geknüpft. Wann diese Aufarbeitung von wem abgeschlossen werden soll, lässt sich dem Angebot ebenfalls nicht entnehmen.

Anleger haben nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ggf. aber noch weitere rechtliche Möglichkeiten, die ihnen etwaig entstanden Schäden erstattet zu bekommen. Allerdings muss hierfür jeder Fall individuell geprüft werden, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

„Auf die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte an die GFE mbH Nürnberg gerichteten Schreiben, erfolgte bisher keine Reaktion. Es werden daher nunmehr die ersten Klageverfahren vorbereitet“, ergänzt Rechtsanwalt Cocron.

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