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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE) – GFE stellt Insolvenzantrag! AG Nürnberg bestellt Insolvenzverwalter – CLLB vertritt geschädigte Anleger auch im Insolvenzverfahren


03. Januar 2011, 16:45
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, den 03.01.2011 - Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mehrere Immobilien im Zusammenhang mit einem möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken durchsuchen lassen. 150 Polizeibeamte waren im Einsatz, mehrere Verdächtige wurden nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in Untersuchungshaft genommen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird gegen bis zu 17 Verdächtige ermittelt, die in dem Verdacht stehen, Anleger durch Vortäuschen falscher Tatsachen geschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 1.000 Geschädigten mit einem Gesamtschaden in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe aus.
Nach diesen beunruhigenden Berichten geht es nun für die Anleger mit einem weiteren Schock weiter, erklärt Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der GFE vertritt.

Wie das zuständige Amtsgericht Nürnberg mitteilt, wurde nunmehr Seitens der GFE GmbH ein Insolvenzantrag gestellt. Seitens des Insolvenzgerichts wurde am 30.12.2009 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt. (AG Nürnberg, Az.: 8200 IN 2238/10)

„Ob der Insolvenzverwalter die Rückforderungsansprüche der Anleger anerkennt, bleibt abzuwarten“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

„Voraussetzung für eine Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der GFE im Insolvenzverfahren ist jedoch in jedem Fall, dass die Anleger der GFE ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter..

Der Verwalter über das Vermögen der GFE wurde Seitens des Gerichts aufgefordert, bis zum 04.02.2010 ein Gutachten über die wirtschaftliche Situation der GFE zu erstellen. Weiter soll der Verwalter prüfen, ob auf Seiten der GFE ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bestreiten.

„Da die GFE offenbar nun als Haftungsgegner wegfällt, prüfen wir für unsere Mandanten nunmehr verstärkt die Inanspruchnahme weiterer Beteiligter“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Insbesondere Anlageberater müssen damit rechnen, dass sie Seitens der Kunden der GFE in Anspruch genommen werden, sollten sie nicht umfassend über die Risiken des Erwerbs eines BHKW aufgeklärt haben.

Wir werden über die weiteren Entwicklungen informieren.

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