Wie das zuständige Amtsgericht Nürnberg mitteilt, wurde nunmehr Seitens der GFE GmbH ein Insolvenzantrag gestellt. Seitens des Insolvenzgerichts wurde am 30.12.2009 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt. (AG Nürnberg, Az.: 8200 IN 2238/10)
„Ob der Insolvenzverwalter die Rückforderungsansprüche der Anleger anerkennt, bleibt abzuwarten“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
„Voraussetzung für eine Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der GFE im Insolvenzverfahren ist jedoch in jedem Fall, dass die Anleger der GFE ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter..
Der Verwalter über das Vermögen der GFE wurde Seitens des Gerichts aufgefordert, bis zum 04.02.2010 ein Gutachten über die wirtschaftliche Situation der GFE zu erstellen. Weiter soll der Verwalter prüfen, ob auf Seiten der GFE ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bestreiten.
„Da die GFE offenbar nun als Haftungsgegner wegfällt, prüfen wir für unsere Mandanten nunmehr verstärkt die Inanspruchnahme weiterer Beteiligter“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
Insbesondere Anlageberater müssen damit rechnen, dass sie Seitens der Kunden der GFE in Anspruch genommen werden, sollten sie nicht umfassend über die Risiken des Erwerbs eines BHKW aufgeklärt haben.
Wir werden über die weiteren Entwicklungen informieren.