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Miranda Gold erhöht Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung


28. November 2012, 14:00
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Miranda Gold erhöht Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE BESTIMMT

Vancouver, BC, Kanada 28. November 2012 Miranda Gold Corp. (Miranda) (TSX-V: MAD) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen unter Bezugnahme auf seine Pressemeldung vom 15. November 2012 und aufgrund der großen Nachfrage das Volumen seiner bereits zuvor angekündigten Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung von 3.000.000 $ auf 5.000.000 $ erhöht hat. Es wurden 20.000.000 Einheiten zu einem Preis von 0,25 $ pro Einheit (eine Einheit) begeben. Die Privatplatzierung wurde zur Gänze gezeichnet. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie und einem nicht übertragbaren Stammaktienkaufwarrant (ein Warrant). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber in den ersten zwei Jahren nach Abschluss der Privatplatzierung zum Erwerb einer zusätzlichen Miranda-Stammaktie zum Preis von 0,375 $. Danach ist ein Erwerb innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss zum Preis von 0,50 $ möglich. Wenn der 20-Tages-VWAP der Miranda-Stammaktien innerhalb eines Zeitraums, der vier Monate nach dem Abschlussdatum beginnt und zwei Jahre nach dem Abschlussdatum endet, mindestens 0,50 $ pro Aktie und danach mindestens 0,75 $ pro Aktie beträgt, ist Miranda innerhalb von fünf Handelstagen ab dem entsprechenden Zeitpunkt berechtigt, die Ablauffrist der Warrants zu verkürzen. Die Ablauffrist endet in diesem Fall 30 Tage nachdem die Inhaber der Warrants von der vorzeitigen Tilgung in Kenntnis gesetzt wurden. Diesbezüglich wird eine entsprechende Pressemeldung veröffentlicht.

Ken Cunningham, CEO von Miranda, meint dazu: Aufgrund der aktuellen Nachfrage hat Miranda gute Chancen, seine Wertpapiere am Markt zu platzieren. Außerdem hält es der Vorstand für klug, die Kapitalbasis des Unternehmens zu stärken.Vor allem Junior-Explorer mit einer schwachen Kapitalbasis haben oft große Probleme, kritische Marktsituationen, wie wir sie aktuell vorfinden, durchzustehen. Miranda ist für diese Form der Unterstützung sehr dankbar.

Die Privatplatzierung hat im Einklang mit den geltenden Wertpapiergesetzen zu erfolgen und muss von der Regulierungsbehörde genehmigt werden. Das Unternehmen wird entsprechende Provisionen (Finders Fees) in Höhe von 6 % bezahlen, die entweder bar oder in Form von Aktieneinheiten entrichtet werden.

Der Erlös aus dieser Privatplatzierung wird in erster Linie zum Ausbau der Projekte in Kolumbien, aber auch für die weitere Exploration in den unternehmenseigenen Projekten in den Vereinigten Staaten bzw. für allgemeine betriebliche Zwecke verwendet.

Unternehmensprofil

Miranda Gold Corp. ist ein Unternehmen, das sich auf die Exploration von Goldvorkommen in Nevada und Kolumbien spezialisiert hat. Der Schwerpunkt liegt auf Goldexplorationsprojekten, die beste Aussichten auf die Entdeckung hochwertiger Goldvorkommen haben. Miranda führt eigene Basisexplorationsarbeiten durch und wendet anschließend ein Joint-Venture-Geschäftsmodell für seine Projekte an. Damit sollen die Fundergebnisse optimiert und das Explorationsrisiko gleichzeitig möglichst gering gehalten werden. Miranda arbeitet zur Zeit mit den Partnerunternehmen Agnico-Eagle (USA) Inc., Montezuma Mines Inc., Navaho Gold Ltd., NuLegacy Corporation, Ramelius Resources Ltd. und Red Eagle Mining Corporation zusammen.

FÜR DAS BOARD:

Kenneth Cunningham

Kenneth Cunningham
President und CEO

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Unternehmens unter www.mirandagold.com bzw. über CEO Ken Cunningham unter der Telefonnummer 775-738-1877.

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

DIESE NACH DEN GELTENDEN KANADISCHEN GESETZEN ERFORDERLICHE PRESSEMELDUNG IST NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE BESTIMMT UND STELLT KEIN ANGEBOT ZUM VERKAUF BZW. ERWERB DER HIER BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE DAR. DIESE WERTPAPIERE WURDEN WEDER UNTER DEM UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933 IN DER GÜLTIGEN FASSUNG NOCH UNTER ANDEREN EINZELSTAATLICHEN WERTPAPIERGESETZEN REGISTRIERT UND DÜRFEN WEDER AN US-BÜRGER NOCH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ANGEBOTEN BZW. VERKAUFT WERDEN, AUSSER ES BESTEHT EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG VON DIESER REGISTRIERUNG.

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