Seitdem überschlagen sich die Meldungen über die Firma Prokon.
Am 17.01.2014 zitierte Spiegel Online aus einem Schreiben von Prokon an die Anleger, in dem mitgeteilt wurde, dass die Anleger durch eine Massenkündigung nun doch keine Insolvenz auslösen könnten. Die Anleger sollten abwarten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits in der Vergangenheit Anleger der Prokon beraten hat, rät auch jetzt allen Anlegern, nicht in Panik zu verfallen, sondern den Sachverhalt von einer spezialisierten Anwaltskanzlei rechtlich überprüfen zu lassen. Grundsätzlich kommen bei einer derartigen Sachverhaltskonstellation verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Der bloße Hinweis, es müssten so schnell wie möglich „Forderungen durchgesetzt werden“, wobei jedoch offen bleibt, welche Forderungen gegen wen, ist in diesem Zusammenhang jedoch allerdings wenig zielführend.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Anlegern deshalb, den fachkundigen Rat einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einzuholen.