Der Grund hierfür ist ganz einfach. Je höher die Vertriebsprovisionen ausfallen, desto weniger Geld kann in den lukrativen Aufbau der Anlageprodukte investiert werden. Daher müssen Kapitalanlageberater über die erhaltenen Provisionen aufklären. Dies war in der Vergangenheit bei dem AWD zahlreichen Medienberichten zufolge aber nicht immer der Fall. Als Rechtsfolge des Verschweigens von erhaltenen Provisionen in erheblichem Umfang sieht die Rechtsprechung grundsätzlich Schadenersatzansprüche zugunsten der geschädigten Anleger vor.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden hat deswegen schon viele Prozesse gegen den AWD geführt. Er vertritt geschädigte Anleger, die sich von den Beratern des AWD Fondsanlagen regelrecht haben aufschwatzen lassen. Die Fondsanlagen erwiesen sich dabei oftmals als katastrophales Verlustgeschäft für die Anleger. Rechtsanwalt Cäsar-Preller kann den geschädigten Anlegern helfen, ihr ursprünglich investiertes Kapital im Wege des Schadenersatzes wegen Verletzung der Aufklärungspflicht über Provisionen zurückzuerlangen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/aktuelle-anlegerschutzne…
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03
E-Mail: @email
www.caesar-preller.de