München, 5.11.2012 - Der Vorstand der SN Mineral Mining AG, München, teilt mit, dass gem. § 92 Abs. 1 AktG ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hierfür sind erforderlich gewordene Wertberichtigungen der Beteiligungen der Gesellschaft ursächlich.
Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich im Dezember stattfinden. Dort soll u.a. der Verlust des hälftigen Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG vom Vorstand angezeigt und die Lage der Gesellschaft dargelegt und erörtert werden.
Dr. Wolfgang Bedorf
Vorstand
SN Mineral Mining AG
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