Die Solen AG teilt darüber hinaus mit, dass die Zinsen u.a. durch den Verkaufserlös der Solaranlagen in Italien gezahlt werden sollen. Dieser angestrebte Verkauf verzögere sich jedoch. Daher sehe sich das Unternehmen derzeit nicht in der Lage, die Zinsen fristgerecht zu zahlen. Nachdem die Abstimmung über einen teilweisen Zinsverzicht gescheitert war, teilte das Solarunternehmen am 3. April 2013 bereits mit, dass eine Insolvenz nicht ausgeschlossen werden könne.
Die Anleger stehen nun vor einer schwierigen Entscheidung. „Eine Kündigung der Anleihe und damit die Rückzahlung ist nur noch bedingt sinnvoll“, meint Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Denn je mehr Anleger ihre Anleihen kündigen, umso wahrscheinlicher wird auch die Insolvenz der Solen AG. Ob die Forderungen auf Rückzahlung auch bedient werden können, ist ebenfalls fraglich.“
Sollte die Solen AG tatsächlich gezwungen sein, Insolvenz anzumelden, müssen die Anleihegläubiger ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. „Ob und wie viel sie dann noch von ihrem Geld zurück bekommen, zeigt erst das Insolvenzverfahren“, so Cäsar-Preller.
Der Jurist rät den Anlegern ihre Anleihe auf jeden Fall von einem versierten Fachanwalt auf ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen. „Möglicherweise können auch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht werden“, sagt Cäsar-Preller.
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