Hintergrund der Befürchtungen: Die Betreibergesellschaft hat die Anleihegläubiger am 8. Oktober zu einer Gläubigerversammlung in Frankfurt a.M. eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Stundung der im Dezember fälligen Zinszahlung auf die Anleihe bis zum 30. Juni 2015 und ein vorläufiger Verzicht auf Kündigungsrechte. Diese Punkte sind Teil eines Konzepts zur finanziellen Restrukturierung.
Die Mittelstandsanleihe MS Deutschland (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) wurde 2012 mit einer Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 6,875 Prozent ausgegeben. „Ob diese Vorgaben erfüllt werden können, scheint angesichts der momentanen Entwicklung zumindest fraglich“, sagt Cäsar-Preller. Zumal das Geld der Anleger offenbar in erster Linie dazu verwendet wurde, alte Verbindlichkeiten zu bedienen, wie Firmen-Chef Olaf Meier im Handelsblatt einräumt. „Anders ausgedrückt wurden offenbar neue Schulden gemacht, um alte zu bezahlen. Das es unter diesen Umständen schwierig wird, die relativ hohen Zinsen zu bezahlen, liegt auf der Hand. Und schon 2017 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Das könnte – vorsichtig ausgedrückt – problematisch werden“, so Cäsar-Preller.
Daher wäre der Fachanwalt nicht überrascht, wenn noch weitere Forderungen auf die Anleger zukämen, damit das Traumschiff wieder Wasser unter den Kiel bekommt. „Inzwischen konnte das schon bei einer ganzen Reihe von Mittelstandsanleihen beobachtet werden: Ein Unternehmen wirbt mit seinem guten Namen und relativ hohen Zinsen. Das klingt für die Anleger vertrauenserweckend. Doch dann kommt das dicke Ende – sprich finanzielle Verluste für die Anleger“, erklärt Cäsar-Preller.
Daher empfiehlt der Jurist sich schon vor der Gläubigerversammlung anwaltlich beraten zu lassen, um Schaden abzuwenden. „Die schwierige Situation ist für den Laien kaum zu überblicken. Und ob ein Sanierungskonzept am Ende tatsächlich tragfähig ist oder nur vorübergehend wirkt und noch mehr Geld verloren geht, muss genau abgewogen werden. Es kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche z.B. wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Fehlern im Verkaufsprospekt geltend gemacht werden können.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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